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"Wir brauchen keine Neuregelung"

Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, hat sich gegen eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung ausgesprochen. Der Bundestag sollte vielmehr darüber debattieren, wie man mehr Menschen zu einer freiwilligen Verfügung motivieren könnte. Mit einer konkret formulierten Verfügung werde den Ärzten mehr geholfen als mit einem überflüssigen Gesetz.

Moderation: Christiane Kaess | 29.03.2007
    Christiane Kaess: Der Bundestag debattiert über die so genannten Patientenverfügungen, eine schriftliche Erklärung also, die festlegen soll, ob man zum Beispiel im Falle eines schweren Unfalls oder bei einer Krankheit auf lebensverlängernde Apparatemedizin verzichtet: vorsorglich, falls man sich dazu dann nicht mehr äußern kann. Seit Jahren wird darüber diskutiert. Die Politik sieht Regelungsbedarf.

    Am Telefon ist jetzt Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der sich auch mit ethischen Fragen der modernen Hochleistungsmedizin befasst hat. Guten Tag Herr Montgomery.

    Frank Ulrich Montgomery: Guten Tag Frau Kaess.

    Kaess: Herr Montgomery, auf welcher Basis entscheiden Ärzte denn momentan, ob sie eine lebenserhaltende Behandlung abbrechen oder nicht?

    Montgomery: Wenn es eine Patientenverfügung gibt oder wenn auf andere Art und Weise der Wille des Patienten klar erkennbar ist, dass er die Behandlung ablehnen würde in dem Moment, dann werden Ärzte diese Behandlung nicht durchführen, denn wir respektieren das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Nur, Frau Kaess, unser Problem ist nicht der Patient, bei dem es eine Patientenverfügung gibt, und auch nicht der Patient, bei dem wir den Willen klar erkennen. Unser Problem sind die vielen Menschen, bei denen es keine oder nur eine sehr unklare Patientenverfügung gibt und wir gemeinsam mit dem Pflegeteam, gemeinsam mit Angehörigen, gemeinsam mit Seelsorgern den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln müssen.

    Kaess: Wie kann man das denn in der Praxis machen?

    Montgomery: In der Praxis ist das so, dass man mit Angehörigen spricht, mit Verwandten, dass man versucht, auch aus der ethisch-religiösen Bindung des Patienten Dinge abzuleiten, dass man den Seelsorger hinzuzieht und dass man dann gemeinsam im Pflegeteam eine Entscheidung trifft, was der Wille des Patienten ist. Wenn man den Willen des Patienten kennt, dann muss man ihn befolgen.

    Kaess: Was ist in der Praxis die gängigere Entscheidung, der Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung oder nicht?

    Montgomery: Man muss das mal in Zahlendimensionen sehen. Es gibt in der Bundesrepublik jedes Jahr 800.000 Menschen, die eines völlig natürlichen Todes sterben. In weniger als zehn Fällen werden Probleme um die Patientenverfügung oder um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gerichtsnotorisch. Es geht also um ein ganz, ganz winzig kleines Problem und deswegen kann ich Ihnen auch nicht eine Faustformel sagen, wofür man sich häufiger entscheidet. Es muss nur einfach Klarheit darüber herrschen, was der selbstbestimmte Wille des Patienten in der Situation, in der er jetzt ist, wäre.

    Kaess: Brauchen wir also eine Neuregelung?

    Montgomery: Nein. Wir brauchen keine Neuregelung. Interessanterweise sagen ja auch Bosbach und Röspel in dem Begründungstext ihres Antrages selber, es sei heute alles rechtlich einwandfrei gelöst, nur noch nicht in einem Gesetz fixiert. Ich glaube Politik lenkt hier von den wirklichen Problemen in unserem Gesundheitssystem in unserem Land ab, indem wir wieder ein Gesetz mehr machen, indem sich die Politik in die Lebensbedingungen der Menschen einmischt, statt ihnen so schwierige Dinge wie die Fragen am Ende des Lebens selber zu überlassen.

    Kaess: Ein Knackpunkt bei den Gesetzesvorschlägen, die jetzt diskutiert werden, ist ja, ob die Krankheit irreversibel tödlich verläuft oder nicht. Wie eindeutig ist denn diese Unterscheidung in der Praxis überhaupt zu ziehen?

    Montgomery: Die ist doch bei sehr, sehr vielen Erkrankungen relativ eindeutig zu ziehen. Das kann man ja übrigens auch bei sehr vielen dieser Erkrankungen noch zu einem Zeitpunkt, wo ein Patient voll ansprechbar ist, in Ruhe mit einem Patienten besprechen. Dann kann man mit ihm auch über die schriftliche Niederlegung einer Patientenverfügung reden. Diese Extremfälle, wo so etwas völlig unverhofft und plötzlich auftritt, sind ja nicht so oft, wie immer wieder antizipiert wird. Deswegen sage ich mal: Das Problem besteht gar nicht.

    Kaess: Eine große Diskussion gibt es ja in diesem Zusammenhang immer um die Fälle von Komapatienten. Worunter würden die fallen?

    Montgomery: Wachkomapatienten sind Lebende. Das muss man sich völlig klar vor Augen führen. Bei denen hat der Sterbeprozess nicht eingesetzt. Das Problem mit Wachkomapatienten ist ja, dass das sehr oft sehr junge Menschen sind, die durch einen Unfall in diesen Zustand gekommen sind. Diese haben in der Regel nie eine Patientenverfügung. Da nutzt uns also dieses ganze Instrument überhaupt nicht weiter. Im Umkehrschluss muss sich daraus ableiten: Es wäre sehr schön, wenn mehr Menschen Patientenverfügungen hätten, und ich würde es begrüßen, wenn der Bundestag darüber diskutieren würde, wie man die Bevölkerung dazu motivieren könnte, freiwillig Patientenverfügungen in großer Zahl abzugeben, damit wir Ärzte leichter wissen woran wir uns halten müssen und wollen.

    Kaess: Noch einmal zurück zu den konkreten Fällen. Sie haben von den jungen Leuten gesprochen. Es geht aber in der jetzigen Diskussion auch um Demenzkranke, also alte Menschen.

    Montgomery: Ja. Es geht um Menschen, die dement werden, aber man wird dement; man ist nicht von Anfang an dement. Auch hier gilt: der demente Mensch ist ja vorher zu einem Zeitpunkt nicht dement gewesen, wenn es sich um Altersdemenz handelt, und dann kann man doch zu einem vernünftigen Zeitpunkt, so wie wir beide das jetzt miteinander besprechen, ein Gespräch über drohende Erkrankungen führen und dann eine vernünftige Patientenverfügung abfassen. Das geht heute schon. Die ist heute auch schon verbindlich. Und wenn dem Arzt klar ist, dass der Patient gewusst hat was er da unterschreibt, dann wird er sich auch daran halten.

    Kaess: Jetzt warnen Kritiker aber auch davor, dass eine Vorausverfügung mit dem aktuellen Willen dann eventuell nicht mehr gleichzusetzen ist, also zum Beispiel eine Verfügung, die vor zwei Jahren verfasst wurde, nicht mehr den aktuellen Willen des Patienten wiedergeben würde.

    Montgomery: Das Risiko besteht. Wenn Patientenverfügungen unklar formuliert sind, dann wird der Arzt auch darauf kommen. Das ist aber das Risiko, was in einer Patientenverfügung steckt, weswegen ich auch gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Patientenverfügung bin, dass man seine Meinung ändert. Das ist ja unser schwieriger Umgang damit. Nur das im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmungsrecht des Patienten nimmt ihm nicht das Risiko seines Selbstbestimmungsrechtes ab. Ich muss mich als Arzt an das Grundrecht des Patienten halten, es sei denn ich habe wirklich ganz schwerwiegende Gründe, dass er seine Meinung geändert haben könnte. In der Regel gilt aber für mich: Wenn er etwas nachvollziehbar Vernünftiges niedergelegt hat, dann gilt das auch für mich.

    Kaess: Wie müsste diese Patientenverfügung verfasst sein und was müsste drinstehen?

    Montgomery: Eine Patientenverfügung ist umso besser, je konkreter sie ist. So ein Zettel, auf dem steht, wenn es mir richtig schlecht geht, dann lasst mich sterben, der nutzt uns Ärzten überhaupt nichts. Am besten sind Patientenverfügungen, die wenn schon eine Krankheit bekannt ist, also im Angesicht dessen, was dem Patienten jetzt bevorsteht, dieses beschreibt und dann klare Festlegungen enthält. Wenn man so etwas dann regelmäßig auch noch erneuert, indem man es wieder unterschreibt, wenn man sich professionell beraten lässt zum Beispiel von Ärzten oder Krankenpflegern, und wenn man vor allem einen Bevollmächtigten ernennt, der eine Vollmacht hat, für einen zu entscheiden, wenn es dann so weit ist, ob diese Patientenverfügung nun gezogen werden soll oder nicht, dann ist uns Ärzten sehr geholfen, viel mehr als mit einem überflüssigen Gesetz.

    Kaess: Frank Ulrich Montgomery war das, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, zur Diskussion um die Patientenverfügung. Vielen Dank!

    Montgomery: Ich danke Ihnen.