Samstag, 27. April 2024

Paragraf 218 StGB
Kommission empfiehlt, Abtreibungen zu entkriminalisieren

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch immer noch ein Straftatbestand. Eine Expertenkommission der Bundesregierung empfiehlt nun, Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu legalisieren. Die Bundesregierung reagiert zurückhaltend.

18.04.2024
    "Hands off": Plakat gegen Abtreibungsverbote.
    "Hands off": Protest gegen Abtreibungsverbote. Schwangerschaftsabbrüche werden in vielen Ländern sehr kontrovers diskutiert, in den USA tobt ein regelrechter Kulturkampf. (picture alliance / ZUMAPRESS / Jeremy Hogan)
    Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt die Entkriminalisierung von Abtreibungen. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft soll ein Abbruch legal sein.
    Mit einer baldigen Gesetzesänderung ist aber nicht zu rechnen. Justiz-, Gesundheits- und Familienministerium im Bund kündigten an, sie werden sich Zeit nehmen, um die Vorschläge der Kommission zu prüfen. Denn eine neue Debatte über Abtreibungsregelungen dürfe nicht zu einer neuen gesellschaftlichen Spaltung führen.

    Inhalt

    Wie ist die derzeitige rechtliche Lage in Deutschland?

    Derzeit gelten für Abtreibungen die in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches festgeschriebenen Regeln. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wird. Die schwangere Frau muss sich außerdem zuvor beraten lassen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

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    Als grundlegend für den hiesigen Umgang mit Abtreibungen gilt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Damals kippte das Gericht eine im Jahr zuvor vom Bundestag beschlossene gesamtdeutsche Fristenregelung. Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben - auch das ungeborene - zu schützen, hieß es aus Karlsruhe.

    Was empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission?

    Die Bundesregierung hat 2023 eine Expertenkommission eingesetzt, um zu klären, ob Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden sollen. 15 Frauen und drei Männer aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht wurden berufen.
    Die Expertinnen und Experten empfehlen, Abtreibungen künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Ein generelles Verbot der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht stand.
    In der mittleren Phase der Schwangerschaft – etwa von Woche zwölf bis 22 – könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Abtreibung straffrei sein soll. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollen Abbrüche nach Ansicht der Kommission weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Schwangerschaftswoche. Bei einer Vergewaltigung oder falls medizinische Indikatoren vorliegen, soll es demnach weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft. Die Entscheidungen des Gremiums fielen einstimmig.

    Wie reagieren Parteien und Kirchen auf die Überlegungen?

    Grob skizziert treten Liberale und Linke in der Abtreibungsdebatte eher für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein, Konservative für den Schutz des ungeborenen Lebens.
    Die Unionsfraktion hat bereits mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, sollte die Ampel der Empfehlung der Expertenkommission folgen. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU), kritisierte außerdem die Besetzung des Expertengremiums als sehr einseitig. Die Kommission sei „in keiner Weise notwendig“ gewesen, sagte sie auf RTL/ntv.
    Die beiden großen Kirchen in Deutschland vertreten konträre Positionen: Nach Überzeugung der katholischen Bischöfe muss der Schwangerschaftsabbruch weiterhin Straftatbestand bleiben. Eine andere Regelung kann ihrer Meinung nach nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ausreichend gewährleisten.
    Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kann sich laut einer Stellungnahme hingegen zwar keine „vollständige Entkriminalisierung“ des Schwangerschaftsabbruchs, aber eine teilweise Streichung der strafrechtlichen Vorschriften vorstellen. Eine Abtreibung könnte demnach erst ab der 22. Schwangerschaftswoche strafbar sein. Das Papier des EKD-Rates ist allerdings in der evangelischen Kirche selbst umstritten.
    Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Weltkirchenrats, hält die bisherige Regelung für einen Kompromiss: Es gibt das Strafrecht, aber es wird nicht bestraft. „Wenn man eine andere Möglichkeit findet, um diese Spannung zum Ausdruck zu bringen, dann wäre ich dafür offen", sagt der ehemalige Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und langjährige Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
    Ihm sei aber wichtig, festzuhalten, dass man hier über menschliches Leben verhandele. Bei der „Freiheit zur Abtreibung“, die Frankreich nun in seine Verfassung aufgenommen hat, sei das für ihn nicht gegeben, sagte Bedford-Strohm.
    Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie Gesetzentwürfe zu den Themen vorlegt. Schnell wird das wohl nicht passieren. Man könne eine längere gesellschaftliche Debatte erwarten, kündigte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann an. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei daran gelegen, dass die Diskussion in ruhiger und sensibler Weise geführt werde.
    Ähnlich zurückhaltend äußerten sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Denn wichtig scheint der Regierung vor allem eines zu sein: Sie möchte eine Polarisierung bei dem Thema vermeiden.

    Was hat die Bundesregierung bisher getan, um den Umgang mit Abtreibungen zu verändern?

    Bundesfamilienministerin Paus hat zuletzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner schützen soll. Diesen droht künftig ein Bußgeld von bis 5.000 Euro, wenn sie schwangere Frauen beispielsweise auf Gehsteigen vor Arztpraxen bedrängen. Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und wird derzeit im Bundestag beraten werden.
    Das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen soll außerdem verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums in Deutschland werden. Eine Reform der Approbationsordnung für Ärzte könnte außerdem dazu führen, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte der Abtreibung Thema bei der ärztlichen Prüfung werden.
    Im Juni 2022 hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) beschlossen. Davor hatten sich Ärzte strafbar gemacht, wenn sie öffentlich Informationen - zum Beispiel auf ihrer Webseite - über den Ablauf und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellten.

    Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?

    Es gibt verschiedene Wege, die Schwangerschaft gemäß der geltenden Rechtslage abzubrechen. Man könne der Schwangeren - nach der Beratung und der dreitägigen Bedenkzeit - anbieten, medikamentös oder operativ abzubrechen, sagt Matthias David, Geschäftsführender Oberarzt an der Frauenklinik der Charité Berlin.
    Informationen gibt es unter anderem auch auf der Internetseite der Organisation "Doctors for Choice Germany". Das ist laut Selbstauskunft "ein deutschlandweites Netzwerk von Ärzt*innen und Medizinstudierenden". Studien des Projektes "Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer" legen nahe, dass es in Deutschland ein regionales Info- und Versorgungsproblem bei Abbrüchen gibt. Demnach ist es in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für Schwangere nicht so einfach, einen Termin für einen Abbruch zu bekommen.

    Wie denken die Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Änderung des Paragrafen 218?

    Zu dieser Frage gibt es sehr widersprüchliche Umfragen. Nach einer Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF aus dem Mai 2023 ist eine Mehrheit der Menschen in Deutschland dafür, Abtreibung weiterhin als Straftat einzustufen. Demnach wollten 54 Prozent der Befragten, dass der Paragraf 218 erhalten bleibt. 36 Prozent votierten für seine Abschaffung; rund drei Prozent forderten eine Verschärfung.

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    Eine aktuelle Forsa-Umfrage, die anlässlich des Kommissionsberichts durchgeführt wurde, könnt zum genau gegenteiligen Ergebnis: Eine Mehrheit der Bevölkerung (72 Prozent) ist für eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. 
    Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Umfrage aus dem Dezember 2022, erstellt vom Marktforschungsinstitut Ipsos im Auftrag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS): Hier sprachen sich 83 Prozent der Befragten für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch aus.
    Und bei einer INSA-Umfrage im Auftrag der katholischen „Tagespost“ vom Juni 2023 waren es 68 Prozent der Befragten, die wollten, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftatbestand gewertet wird. Nur 19 Prozent waren dafür, den Paragraf 218 zu erhalten.

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