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Änderung im Verpackungsgesetz
Umwelthilfe fordert Mehrwegquote für die Gastronomie

Restaurants und Cafés sollen ab 2022 Mehrweg-Alternativen für Waren zum Mitnehmen anbieten. Dafür ist eine Änderung des Verpackungsgesetzes geplant. Damit es nicht bei ein paar "Alibi-Show-Bechern" bleibe, sei aber eine verbindliche Quote nötig, sagte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe im Dlf.

Thomas Fischer im Gespräch mit Malte Hennig | 18.01.2021
Eine Frau hält auf einem Wochenmarkt ein wiederverwendbares Glas und eine Einwegverpackung aus Plastik in den Händen. Mit dem wachsenden Umweltbewusstsein bei den Verbrauchern setzen die Verkäufer auf Wochenmärkten in Niedersachsen zunehmend auf nachhaltige Verpackungsalternativen.
Geht es nach Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss es bald schon immer eine Mehrweg-Alternative zu Eingweg-Verpackungen geben (picture alliance / dpa / Hauke-Christian Dittrich)
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) plant eine Änderung des Verpackungsgesetzes. Demnach müssen Cafés und Restaurants ab 2022 Mehrweg-Alternativen für Waren zum Mitnehmen anbieten. Laut Entwurf dürfen Mehrwegverpackungen dabei nicht teurer sein und müssen vom jeweiligen Restaurant oder Café auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte mit höchstens drei Mitarbeitern sind von der Pflicht ausgenommen, müssen ihren Kunden Essen oder Getränk aber auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen. Der Deutschen Umwelthilfe geht die geplante Gesetzesänderung nicht weit genug. Sie stelle nicht sicher, dass Mehrweg tatsächlich auch in der Breite genutzt würde, sagte Thomas Fischer im Dlf.
Französischer Supermarkt testet Pfandsystem für Produkte
Die französische Einzelhandelskette Carrefour setzt auf ein modernes Pfandsystem. Waren großer Konsumgüterhersteller werden online bestellt und in Pfandverpackungen geliefert.
Malte Hennig: Herr Fischer, wie bewerten Sie denn die geplante Pflicht für Gastronomiebetriebe, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten?
Thomas Fischer: Die Idee ist grundsätzlich gut, Mehrweg vermehrt zu nutzen, denn durch die häufige Wiederverwendung werden ressourcenintensive Einwegverpackungen, die häufig genug in der Umwelt entsorgt werden, eingespart. Allerdings geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Man muss ganz klar sagen, dass es nicht ausreicht, Mehrweg einfach nur anzubieten, denn Mehrweg muss auch in der Breite genutzt werden. Das wird durch die Mehrwegangebotspflicht nicht sichergestellt. Das ist zwar gut und löblich, dass Mehrweg angeboten werden muss. Das befürworten wir. Aber wie gesagt stellt das nicht sicher, dass Mehrweg auch in der Breite angewendet wird. Bislang gibt es ja auch schon viele größere Kaffeehaus-Ketten oder Fastfood-Ketten, die durchaus Mehrwegbecher anbieten, aber sie werden einfach nicht genutzt. Häufig sind das auch nur Alibi-Show-Becher, die irgendwo vor der Toilette in einer Glasvitrine stehen, aber gar nicht intensiv dafür geworben wird, dass die nutzen, weil Einweg im Handling für viele Gastronomen einfacher sind. Deshalb fordern wir eine festgelegte verbindliche Mehrwegquote statt einer Mehrwegangebotspflicht, denn so eine Mehrwegquote legt dann am Ende auch fest, wieviel Mehrweg tatsächlich genutzt wird.

Auch Pfandpflicht für Einwegflaschen

Hennig: Nun soll auch die Pfandpflicht für Einwegflaschen ausgeweitet werden. Unabhängig vom Inhalt der Flasche soll in Zukunft Pfand erhoben werden. Ist das denn ein richtiger Schritt?
Fischer: Das ist ein richtiger Schritt, denn er führt zu deutlich weniger Verwirrung bei den Verbrauchern und auch zur Sammlung von vielen Einweg-Getränkeverpackungen, die bislang immer noch in der Umwelt gefunden worden sind und dort entsorgt worden sind. Denn vor allen Dingen die Einweg-Plastikflaschen werden to go konsumiert, sehr häufig, und dann in der Umwelt liegen gelassen. Deshalb ist es nur konsequent, die Einwegpfandpflicht nach der Verpackung auszurichten und nicht nach dem Inhalt, denn kaum ein Verbraucher konnte es nachvollziehen, warum Saft in einer Einweg-Plastikflasche unbepfandet war und wenn Cola in derselben Flasche abgefüllt wurde ein Pfand erhoben worden ist. Die Rücknahmequote bepfandeter Einweg-Plastikflaschen liegt bei rund 98 Prozent. Viel mehr kann man gar nicht erreichen. Deshalb ist es richtig und wichtig, das Einwegpfand auf alle Dosen und Einweg-Plastikflaschen auszuweiten, damit diejenigen Getränkeverpackungen, die nicht bepfandet sind, nicht weiterhin in der Umwelt landen oder vielfach auch im Restmüll. Die können dann zukünftig recycelt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.