Parteien
AfD in Thüringen und Sachsen beklagt Verfassungsverstoß

Die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen sehen in der Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz einen Verstoß gegen den Abgeordnetenschutz.

    Björn Höcke (M), Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD Thüringen, und Jörg Urban (r), Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD Sachsen, stellen neben dem Staats- und Verwaltungsrechtler Michael Elicker auf einer Pressekonferenz ein rechtliches Gutachten zum Thema Verfassungsschutzbeobachtung vor.
    Die AfD in Thüringen sieht in der Beobachtung einen Verfassungsverstoß. (Kay Nietfeld/dpa)
    Die jeweiligen Landesverfassungen schützten die Abgeordneten vor jeglicher staatlicher Verfolgung, sagte der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Höcke, in Berlin. Dort stellte die Partei ein Rechtsgutachten vor.
    Die Regelungen zur Immunität von Abgeordneten seien in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen umfassender als diejenigen im Grundgesetz. Geschützt sei die gesamte Abgeordnetensphäre auch außerhalb des Parlaments. Deshalb sei die Beobachtung der beiden AfD-Landesverbände verfassungswidrig.
    In Thüringen wie in Sachsen wird die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
    Diese Nachricht wurde am 12.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.