
Die jeweiligen Landesverfassungen schützten die Abgeordneten vor jeglicher staatlicher Verfolgung, sagte der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Höcke, in Berlin. Dort stellte die Partei ein Rechtsgutachten vor.
Die Regelungen zur Immunität von Abgeordneten seien in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen umfassender als diejenigen im Grundgesetz. Geschützt sei die gesamte Abgeordnetensphäre auch außerhalb des Parlaments. Deshalb sei die Beobachtung der beiden AfD-Landesverbände verfassungswidrig.
In Thüringen wie in Sachsen wird die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.