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Aktienkäufe
Scholz legt Finanztransaktionssteuer vor

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einem Medienbericht zufolge seinen europäischen Amtskollegen einen Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer vorgelegt. Die Besteuerung von Aktienkäufen soll allerdings nur für Unternehmen gelten, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind.

Von Klemens Kindermann | 10.12.2019
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) spricht im Bundestag während der Debatte zum Bundeshaushalt.
Die Finanztransaktionssteuer soll nur auf Aktien von sehr großen Unternehmen erhoben werden (dpa)
Die Finanztransaktionssteuer könnte näher rücken - allerdings in einer abgespeckten Variante. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" jetzt einen Gesetzentwurf fertig geschrieben, wonach in Europa eine Steuer auf Aktienkäufe in zunächst zehn Ländern eingeführt werden soll. Wer Aktien großer Unternehmen kauft, soll künftig eine Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftswertes an den Fiskus zahlen. Eine wichtige Einschränkung: Dies soll nur für Aktien von Unternehmen gelten, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind. Das sind in Deutschland gerade einmal 145.
Die Bankentürme von Frankfurt am Main scheinen kurz nach Sonnenuntergang aus vielen kleinen Eurozeichen zu bestehen.
Gesetzesentwurf: Warum sich die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer schwierig gestaltet
Mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer sollen Spekulationen an Finanzmärkten eingedämmt werden. Mehrere EU-Länder bemühen sich um eine Umsetzung. Nun hat Österreich den Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) abgelehnt. Ein Überblick über das Vorhaben und die Hintergründe.
Kein großer Wurf von Scholz
Der Gesetzentwurf von Olaf Scholz ist laut Dlf-Wirtschaftsredakeur Klemens Kindermann nicht der große Wurf. Wenn man sich anschaut, was die Idee der Finanztransaktionssteuer ist - angefangen von dem Ökonomen John Maynard Keynes 1936 in seiner General Theory: Da ging es um die Bekämpfung von Spekulation an den Börsen. So hat das später in den 1970er-Jahren James Tobin gesehen, der Wirtschaftswissenschaftler, der die Spekulation mit Währungsgeschäften eindämmen wollte und nach dem die sogenannte - nicht eingeführte - Tobin-Steuer benannt wurde, auch eine Ausformung der ersehnten Finanztransaktionssteuer.
Dort kann man eine große Linie ziehen bis hin zu den Forderungen der Occupy-Wall-Street-Bewegung oder denen des globalisierungskritischen Netzwerks Attac. Die Bewegung wollte mit einer solchen Steuer die Auswüchse bekämpfen, die zur Weltfinanzkrise 2008/2009 geführt hatte. Verglichen mit diesen Ansprüchen, Spekulationen grundlegend und umfassend zu bekämpfen, wirkt der jetzt vorgelegte Plan doch bescheiden.
Eine reine Börsensteuer
Der von Scholz vorgelegte Plan ist zwar ein Einstieg in eine Finanztransaktionssteuer, aber ein wenig ambitionierter. Denn was der Bundesfinanzminister vorschlägt, ist eine reine Börsensteuer, wie es sie etwa in Frankreich oder etwas anders in Italien bereits gibt - also eine Steuer nur auf Aktien. Der allergrößte Teil der Finanzgeschäfte bleibt außen vor, zum Beispiel die sehr wichtigen sogenannten Derivate. Das sind Finanzinstrumente, die etwa zur Absicherung von Finanzgeschäften dienen, mit denen man aber auch bestens spekulieren kann. Außerdem: Die Steuer soll nur auf Aktien von sehr großen Unternehmen erhoben werden. Doch was ist mit den vielen, die unter der Ein-Milliarden-Grenze liegen, die auch ein ganz erhebliches Handelsvolumen haben?
Noch ist nicht klar, ob die Börsensteuer die Grundrente zu einem großen Teil mitfinanzieren kann. Jährlich will Scholz aus der Aktiensteuer 1,5 Milliarden Euro erlösen. Die CDU hat schon angekündigt, die betriebliche Altersvorsorge etwa über Pensionskassen von der geplanten Börsensteuer ausnehmen zu wollen. Auf europäischer Ebene ist auch noch keine Einigung da.