Alkohol im Verkehr
Neue Promillegrenze fürs Radfahren?

Immer mehr Radfahrende unter Alkoholeinfluss sind in Unfälle verwickelt. Experten fordern deshalb, die Promillegrenzen zu verschärfen. Die sind momentan für Kraftfahrzeugfahrer viel strenger.

    Ein Fahrrad steht vor einer Kneipe mit beschlagenen Fenstern.
    Nach dem Kneipenbesuch noch aufs Rad? Bisher drohen ab 1,6 Promille ernsthafte Strafen. (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
    Ein paar Bier am Abend und dann auf das Rad schwingen. Rechtlich galt das lange als unproblematisch: Erst ab 1,6 Promille drohen Rad- und Pedelecfahrenden (Fahrrad mit E-Motor-Unterstützung) bislang ernsthafte Strafen. 
    Doch das könnte sich schon bald ändern. Die Zahl alkoholisierter Radfahrender, die in Unfälle verwickelt sind, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Experten fordern deshalb strengere Regeln. Beim Verkehrsgerichtstag 2026 beraten Juristen, Mediziner und Verkehrsexperten, ob die 1,6-Promille-Grenze noch zeitgemäß ist oder ob das Radeln nach dem Bier bald Geschichte sein könnte.  

    Inhalt

    Die aktuelle Rechtslage: Was für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrende gilt 

    Bislang gelten als Rad- und Pedelecfahrende erst ab 1,6 Promille als fahruntüchtig. Wer diese Grenze überschreitet, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 des Strafgesetzbuchs strafbar, mit möglichen Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU). Darunter bleibt das Fahren auf zwei Rädern in der Regel folgenlos. 
    Kommt es aber zu Ausfallerscheinungen oder baut man einen Unfall, kann auch schon bei deutlich weniger Alkohol eine Straftat vorliegen. 
    Deutlich strenger sind die Regeln für Kraftfahrzeuge. Wer Auto oder Motorrad fährt oder mit dem E-Scooter unterwegs ist, begeht bereits ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Der Grund für diesen Unterschied liegt im Gesetz: Fahrräder und Pedelecs gelten rechtlich nicht als Kraftfahrzeuge.  
    Der Verkehrsrechtler Christian Funk weist darauf hin, dass für E-Scooter und Pedelecs unterschiedliche Regeln gelten, obwohl sie oft ähnlich schnell unterwegs sind. Während auf dem E-Scooter schon ab 0,5 Promille ein Bußgeld droht, bleibt das Fahren mit dem Pedelec bis 1,6 Promille in der Regel folgenlos. Diese unterschiedliche Behandlung hält Funk für erklärungsbedürftig. 

    Alkohol auf dem Fahrrad: Ab wann es gefährlich wird 

    Zwar gehen alkoholbedingte Unfälle bei vielen Verkehrsmitteln zurück, nicht aber im Radverkehr. Laut Statistischem Bundesamt ist ihre Zahl bei Radfahrenden in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gestiegen, besonders bei Pedelecs.
    2024 wurden bundesweit mehr als 5100 alkoholbedingte Fahrrad- und E-Bike-Unfälle registriert. Das entspricht laut Manfred Würsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, rund einem Drittel aller alkoholbedingten Unfälle im Straßenverkehr. 
    Auffällig ist außerdem der Anstieg von Alleinunfällen, also Unfällen ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender. Nach Einschätzung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) machen sie rund ein Drittel der tödlich verunglückten Radfahrenden aus. Alkohol spiele dabei neben anderen Faktoren eine wichtige Rolle.
    Insgesamt habe die Zahl alkoholisierter Radfahrender, die in Unfälle verwickelt sind, deutlich zugenommen und das nicht nur, weil heute mehr Menschen Fahrrad fahren. 
    Wie stark Alkohol wirkt, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von Menge, Körpergewicht und Geschlecht. Klar ist jedoch: Bier, Wein und hochprozentige Getränke erhöhen das Unfall- und Verletzungsrisiko auf dem Fahrrad erheblich.
    Darauf weist auch Manfred Würsch hin: „Alkoholkonsum beeinträchtigt Reaktionszeit, Gleichgewicht, Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen.“ Hinzu kommt ein entscheidender Nachteil: Radfahrende haben keine schützende Karosserie oder Airbags. 
    Studien zeigen: Schon bei 0,8 bis 1,1 Promille lassen beim Radfahren Gleichgewicht, Reaktion und Aufmerksamkeit deutlich nach. Die Fallzahlen der durch alkoholisierte Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrende verursachten Unfälle steigen jeweils ab einer Alkoholkonzentration von 1,1 Prozent am stärksten an. 

    Unfallzahlen 2025: Radfahrende sind besonders gefährdet 

    Nach der Prognose der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen steigen 2025 sowohl die Zahl der Unfälle mit Personenschaden als auch die der Verkehrstoten um jeweils rund zwei Prozent. Die Zahl der getöteten Radfahrenden ist 2025 demnach weiter gestiegen, um rund 11 Prozent. Besonders stark betroffen sind Pedelec-Nutzende.  
    Aber auch bei E-Scooter-Fahrenden seien die Zahlen besorgniserregend: Die Unfälle gehen dort häufig mit besonders schweren Verletzungen einher, betont Frank Mußhoff, Leiter des Forensisch Toxikologischen Centrum Münchens und Referent des Deutschen Verkehrsgerichtstags. Außerdem gebe es ein großes Dunkelfeld, da nur rund 11,8 Prozent der schweren Unfälle polizeilich erfasst würden. 
    Auch der ADAC rechnet für 2025 erneut mit mehr getöteten Radfahrenden, ebenso mit mehr Opfern unter Fußgängern und E-Scooter-Fahrenden. Bei Motorradfahrenden gehen die Zahlen dagegen zurück, bei Autoinsassen bleiben sie nahezu gleich. Das zeigt: Das Risiko im Straßenverkehr ist zunehmend ungleich verteilt. 
    Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) verschärft vor allem die mangelhafte Infrastruktur die Lage. Viele schwere Unfälle passieren an Kreuzungen oder außerorts, häufig mit Beteiligung von Autos. 

    1,1 oder 0,5 Promille: Diskussion um neue Promillegrenzen für Radfahrer 

    Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrat zum alkoholisierten Radfahren zeigt, dass die Mehrheit sich für strenge Regeln ausspricht. Rund 90 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Geldbuße bei alkoholisiertem Radfahren aus. Etwa 30 Prozent befürworten sogar ein absolutes Alkoholverbot auf dem Fahrrad. Frauen unterstützen ein Alkoholverbot dabei etwa doppelt so häufig wie Männer. 
    Am breitesten unterstützt wird aktuell ein Grenzwert von 1,1 Promille. Mehrere Verbände – darunter der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, der Auto Club Europa und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat – sprechen sich dafür aus, ab 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit einzuführen, also mit Bußgeldern. Die Idee: früher eingreifen, bevor es zum Unfall kommt, ähnlich wie die 0,5-Promille-Regel beim Auto. 
    Der Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung geht noch weiter. Er schlägt vor, eine 1,1 Promillegrenze für Radfahrende auch im Strafrecht festzulegen – so wie sie heute schon für Autofahrende gilt. Gleichzeitig sagt er: Für Autos muss es zusätzlich eine niedrigere Grenze geben, damit niemand auf die Idee komme, nach Alkoholkonsum lieber ins bequemere Auto zu steigen. 
    Noch strenger ist der Automobilclub von Deutschland. Er fordert, für Fahrräder dieselbe 0,5-Promille-Grenze wie beim Auto einzuführen. Die Begründung: Der Straßenverkehr stelle an alle Fahrzeugführenden hohe Anforderungen. Das schließe Alkohol oder Drogen am Steuer zwingend aus. 
    Aus der Politik erhält eine zusätzliche 1,1-Promille-Grenze für Radfahrende von Grünen und Linken Unterstützung. CDU und SPD äußerten sich bislang nicht eindeutig, während die AfD eine Verschärfung ablehnt. 

    Alkohol und Cannabis 

    Unabhängig von der Promillefrage fordert Unfallforscherin Kirstin Zeidler, den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis vollständig zu verbieten. Bislang dürfen Auto- wie Radfahrende beides konsumieren, solange sie unter den jeweiligen Grenzwerten bleiben. Für Radfahrende existiert außerdem kein eigener Cannabis-Grenzwert, solange sie keinen Unfall verursachen oder auffallen. 

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