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Altersversorgung
Rechnungshof rügt Alt-Bundespräsidenten

Private Reisen, große Büros und teure Hotels - der Bundesrechnungshof kritisiert die üppige Versorgung der Alt-Bundespräsidenten. Es habe sich ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt. Nun soll der Bundestag klare Regeln für die Zukunft formulieren.

Von Stephan Detjen | 21.09.2018
    Über Schloss Bellevue hängen am Montagvormittag dunkle Wolken
    Das Parlament soll nun klarere Regeln für die Versorgung der Alt-Bundespräsidenten Zukunft aufstellen (AP/Markus Schreiber)
    Am Anfang war das anders gedacht: Bundespräsidenten sollten nach dem Ausscheiden aus dem Amt die Hälfte ihrer Amtsbezüge als Ehrensold erhalten. Dann kam Konrad Adenauer. Für eine kurze Zeit spielte der greise Kanzler im Frühjahr 1959 mit dem Gedanken, als Nachfolger von Theodor Heuss Staatsoberhaupt zu werden und die junge Bundesrepublik in eine Präsidialrepublik nach französischem Vorbild umzuwandeln. Um das höchste Staatsamt aufzuwerten wurde auch das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten geändert. Seit 1959 erhalten Altpräsidenten auch nach dem Ende ihrer Amtszeit bis zum Lebensende das volle Gehalt, derzeit sind das 236.000 Euro pro Jahr. Damit soll die finanzielle Unabhängigkeit der Altbundespräsidenten garantiert werden.
    Jährlich 236.000 Euro
    Kein ehemaliger Bundespräsident soll gezwungen sein, sich von Unternehmen anheuern zu lassen, um seinen Lebensstandard zu wahren. Es geht dabei auch um die Würde des Amtes. Einkünfte durch Vorträge, Bücher oder Beratungsmandate werden nicht verrechnet. Der Ehrensold soll zudem eine Vergütung für Repräsentationstätigkeiten sein, die auch alle drei derzeit lebenden Ex-Bundespräsidenten Köhler, Wulff und Gauck wahrnehmen. Dafür erhalten sie auch eine Büroausstattung mit zum Teil großzügigen Räumen, Sekretariat und persönlichen Referenten.
    Reisekosten für Privatbesuche
    Erstmals hat jetzt der Bundesrechnungshof geprüft, wie die Mittel in der Praxis verwendet wird. Und das Ergebnis ist zumindest in Teilen eine herbe Kritik. Unserem Hauptstadtstudio bestätigte der Bundesrechnungshof, was am Morgen schon die BILD Zeitung berichtete: Reisekosten für Privatbesuche oder "Geburtstage von Bekannten oder Ehefrauen". Ein "Aufenthalt im Freizeitpark", Übernachtungen in "hochpreisigen Hotels" für eine Sekretärin wurden nach Angaben des Rechnungshofs über den Reiseetat des Präsidialamtes abgerechnet. Zwischen knapp einer und 2,3 Millionen Euro betragen die jährlichen Gesamtaufwendungen für die ehemaligen Staatsoberhäupter – ihre Büros nutzen sie nach den Berechnungen der Prüfer durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat.
    Klare Regeln gefordert
    Die Prüfung erfolgte nach Angaben des Bundesrechnungshofs auf eigene Initiative der Prüfer und wurde dem Haushaltsausschuss des Bundestags übermittelt. Sowohl das Bundespräsidialamt als auch die drei Ex-Präsidenten waren in die Prüfung persönlich einbezogen. Das Parlament soll nun klarere Regeln für die Zukunft aufstellen. Der Haushaltsausschuss dürfte sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Thema befassen.