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"Anhängige Verfahren abwarten"

Homosexuelle Lebenspartnerschaften dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden, so die Urteil aus Karlsruhe. Man wolle dennoch nichts übers Knie brechen und vorerst weitere Entscheidungen abwarten, so Dorothee Bär von der CSU-Bundestagsfraktion.

Dorothee Bär im Gespräch mit Sandra Schulz |
    Sandra Schulz: Es sind zwei Grundsätze, die immer wieder kollidieren. Der eine ist Artikel 3 des Grundgesetzes - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es da – und der andere ist der 6. Artikel – Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Einen Kompromiss hatte Rot-Grün 2001 mit seinem Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften versucht. Jetzt hat Karlsruhe klargestellt: Bei Erbschaften dürfen homosexuelle Lebenspartner nicht gegenüber Eheleuten benachteiligt werden.
    Über die Konsequenzen der Entscheidung aus Karlsruhe wollen wir in den kommenden Minuten sprechen. Am Telefon begrüße ich Dorothee Bär, für die CSU Mitglied im Bundestagsfamilienausschuss. Ich grüße Sie!

    Dorothee Bär: Hallo! Ich grüße Sie.

    Schulz: Das Urteil aus Karlsruhe, oder besser gesagt die Entscheidung, ist das ein guter Tag für Schwule und Lesben, oder ein guter Tag für die klassische Ehe?

    Bär: Na ja, ich denke, das ist genau das, was heute entschieden wurde, was wir sowieso schon im Koalitionsvertrag festgelegt haben, nämlich die Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehegatten im gesamten Steuerrecht abzubauen, und genau das heute hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Wir haben übrigens jetzt auch schon, wie es eben auch in Ihrem Beitrag angeklungen ist, im Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 auch eine Gleichstellung nicht nur bei der Erbschaftssteuer, sondern auch bei der Schenkungssteuer und bei der Grunderwerbssteuer vorgesehen.

    Schulz: Jetzt haben Sie aber auf eine Korrektur der früheren Fälle verzichtet, was Ihnen heute in Karlsruhe ja auf die Füße gefallen ist. Warum haben Sie sich nicht gleich auf eine grundgesetzkonforme Lösung geeinigt?

    Bär: Okay, das ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht heute auch hinsichtlich der Altfälle auf einer Regelung besteht, und deswegen werden wir da auch schnellstmöglich mit unseren Finanzlern da eine Regelung finden.

    Schulz: Erbschaftssteuerrecht ist das eine, Einkommenssteuerrecht auch für viele Menschen das andere, vielleicht noch viel wichtigere Thema. Soll es da denn künftig bei der Ungleichbehandlung bleiben?

    Bär: Bei der Einkommenssteuer ist es so, dass wir da auch im Koalitionsvertrag stehen haben, dass wir da auch Benachteiligungen bei Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten abbauen wollen. Aber wir wollen jetzt zunächst abwarten die aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren, um die dann als Grundlage für eine weitergehende Einkommenssteuerreform zu verwenden.

    Schulz: Können Sie das genauer skizzieren? Was haben Sie vor? Wollen Sie Ehegattensplitting einführen für Schwule und Lesben?

    Bär: Also es ist ja so, dass es, wie ich eben gesagt habe, noch so viele anhängige Verfahren gibt, und die sollen zunächst abgewartet werden. Ich werde da auch jetzt bei Ihnen nichts übers Knie brechen, weil das sehr schwierig ist, da jetzt Schnellschüsse zu machen, weil die Einkommenssteuerreform, die folgen müsste, beziehungsweise auch eine Reform des Ehegattensplittings sehr, sehr kompliziert ist und auch viele weitergehende Anpassungserfordernisse mit sich bringen würde.

    Schulz: Können Sie mir das jetzt noch mal genauer erklären? Es wird ja oft moniert, auch von der Koalition, die Politik werde in Karlsruhe gemacht. Jetzt verweigern Sie, die Politik selbst zu machen in Berlin. Verstehe ich das richtig?

    Bär: Nein, das tun wir gar nicht, sondern ich sage ja, es sind noch einige Fälle anhängig. Die werden jetzt eben abgewartet, was dann entschieden werden wird, und dann wird man sich das ganze noch mal genau anschauen, weil wenn wir jetzt da einen Schnellschuss machen würden, die Einkommenssteuerreform, das müsste dann in einem größeren Kontext auch passieren, genauso eben eine Reform des Ehegattensplittings. Das ist sehr kompliziert. Damit werden sich die Steuerexperten, die Finanzexperten lange beschäftigen müssen, und ich glaube, das ist ja auch der Sinn der Sache, dass man da eben nichts Schnelles macht und nichts übers Knie bricht bei so einer komplizierten Materie.

    Schulz: Aber nicht so schwierig ist die Frage ja eigentlich zu beantworten, ob es bei der Ungleichbehandlung bleiben wird oder nicht. Was ist da die Position der CSU?

    Bär: Das habe ich Ihnen ja schon gesagt. Wir haben es ja schon im Koalitionsvertrag stehen und wie Sie wissen hat die CSU diesen Koalitionsvertrag auch mit unterschrieben.

    Schulz: Also danach bleiben auch künftig manche gleicher als andere?

    Bär: Nein! Da haben Sie mir nicht zugehört. Ich habe gesagt, dass wir im Koalitionsvertrag stehen haben, dass auch der Abbau von Benachteiligungen bei Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten vorgesehen ist, auch bei der Einkommenssteuer.

    Schulz: Abbau der Benachteiligung heißt ja aber nicht automatisch Gleichstellung. Es gibt ja eigentlich, wenn man hundertprozentig die Gleichstellung haben will, keine andere Lösung als Abschaffung des Ehegattensplitting, oder die Ausweitung eben auch auf Schwule und Lesben, oder habe ich das falsch verstanden?

    Bär: Dann erklären Sie, was der Unterschied ist, wenn ich sage, es gibt dann keine Benachteiligungen mehr. Erklären Sie mir da bitte den Unterschied des Wortlautes.

    Schulz: Dann erklären Sie mir lieber, weil wir ja auch zum Interview verabredet sind, nicht umgekehrt, wenn diese hundertprozentige Gleichstellung kommen sollte, wie Sie die eigentlich dann Ihren CSU-Wählern verkaufen wollen?

    Bär: Erstens mal haben wir es im Koalitionsvertrag schon vereinbart, wie ich jetzt schon zum dritten Mal erkläre, dass das im Koalitionsvertrag schon drinsteht, nicht nur bei den ganzen anderen steuerrechtlichen Themen, sondern auch eben bei den Einkommenssteuerthemen, und wir sind nun mal gezwungen, wenn das Bundesverfassungsgericht solche Aussagen trifft, das dann auch umzusetzen. Aber selbstverständlich, wenn Sie so nachfragen, steht für die CSU immer noch die Ehe und die Familie unter dem besonderen Schutze des Staates.

    Schulz: Aber ich verstehe Ihre Haltung immer noch nicht. Sie sagen einerseits, wir warten jetzt erst mal ab, was Karlsruhe sagt.

    Bär: Genau!

    Schulz: Andererseits sagen Sie jetzt, wir können ja nicht anders, als uns immer wieder Karlsruhe zu beugen. Hat die CSU denn da keine eigene Position?

    Bär: Das hat ja damit nichts zu tun. Das hat ja damit überhaupt nichts zu tun. Wir sind ja gezwungen, dann auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts auch einzugehen. Das wissen Sie selbst. Wenn es nach uns gegangen wäre, wäre das sicherlich nicht in dieser Art und Weise in den Koalitionsvertrag gekommen, aber eine Koalition bedeutet eben, Kompromisse zu schließen, und den hat die CSU selbstverständlich mit unterschrieben und wir wissen als CSU auch noch im Sommer, im August 2010, was wir letzten Herbst unterschrieben haben.

    Schulz: Und danach kommt das Ehegattensplitting für Schwule und Lesben oder nicht?

    Bär: Jetzt warten wir mal, was das Bundesverfassungsgericht sagt zu den anhängigen Verfahren.

    Schulz: Wenn es nach der CSU geht?

    Bär: Wir warten jetzt die Verfahren ab. Sie sagen doch immer, dass wir keine Schnellschüsse machen dürfen. Jetzt warten wir mal ab, jetzt passt es auch wieder nicht.

    Schulz: Ja. Wir fragen auch manchmal so wie jetzt in diesem Fall nach Ihrer Position. Aber die Antwort wollen Sie uns nicht geben?

    Bär: Okay! – Nein, ich habe Ihnen die Antwort gerade schon mehrfach gegeben. Ich kann es auch noch mal wiederholen, dass es nicht so in den Koalitionsvertrag gekommen wäre, wenn wir alleine an der Regierung wären in Berlin. Dann wäre das sicherlich nicht der Fall, aber das sind wir nicht. Aber wir werden uns selbstverständlich auch mit unseren Koalitionspartnern, mit der FDP und mit der CDU, an dieser Stelle auch auf eine Lösung einigen, da müssen Sie sich keine Sorgen machen.

    Schulz: Das war in den "Informationen am Mittag" hier im Deutschlandfunk heute Dorothee Bär, für die CSU Mitglied im Bundestagsfamilienausschuss. Haben Sie herzlichen Dank für dieses Gespräch.

    Bär: Danke, Ihnen auch. Auf Wiederhören!