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Antrag des Generalstaatsanwalts
Brandenburg fordert Auskunft über gefälschte Pässe

Der Generalstaatsanwalt von Brandenburg will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwingen, ihm 18.000 Datensätze zu übermitteln. Er will selbst prüfen lassen, welche Flüchtlinge zwischen September und Dezember 2015 nach Brandenburg gelangt sind. Darunter könnten sich auch Gefährder befinden.

Von Martin Adam | 17.09.2016
    Eine Hand fächert sechs gefälschte Pässe auf, unter anderem aus dem Irak und den Niederlanden
    Schon 2014 hatte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gefälschte Pässe gefunden. (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
    Rund 18.000 Datensätze hat Brandenburgs Generalstaatsanwalt vom BAMF angefordert. Er will Geflüchtete, die zwischen September und Dezember 2015 nach Brandenburg gekommen sind, ein zweites Mal überprüfen – auf der Suche nach falschen Identitäten.
    Das BAMF jedoch weist die Forderungen als "unverhältnismäßig" zurück. Dabei waren bei Stichproben zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern etliche gefälschte Dokumente entdeckt worden. Von mehr als 3.000 geprüften Reisepässen seien hier 140 Fälschungen. Vier davon hatte das BAMF zuvor per Gutachten als echt anerkannt.
    Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg: "Darunter sind dann eben auch Personen, die eine Gefährdung der Sicherheit unseres Landes darstellen können. Und deshalb halte ich das Argument mit der Verhältnismäßigkeit nicht sehr durchschlagend."
    Auch Bayern fordert neue Prüfung
    Mindestens drei Passfälschungen aus Mecklenburg-Vorpommern sollen aus dem Umfeld des sogenannten "Islamischen Staates" stammen. Auch Bayern hatte Pässe nachgeprüft und dabei allein in Garmisch-Partenkirchen 19 Fälschungen gefunden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann äußerte dazu heute morgen im RBB-Inforadio Unverständnis:
    "Ich persönlich kann jedenfalls überhaupt nicht verstehen, warum das Bundesamt, das nun Zeit hat, das die Leute überprüfen kann, das jeden Pass in Ruhe anschauen kann, warum dort nicht diese Erkenntnisse, dass Pässe gefälscht sind, entsprechend vorhanden sind. Das können wir jedenfalls gerade angesichts der aktuellen Gefahren mit der Sicherheitslage in unserem Land vereinbaren. Und deshalb habe ich großes Verständnis dafür, wenn Brandenburg jetzt sagt, wir müssen das generell noch einmal überprüfen."
    Zwar hat auch das BAMF selbst bereits 3.300 gefälschte Dokumente entdeckt, für die Beschuldigten hatte das bisher aber offenbar kaum Folgen. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg sagt, er wolle nicht alle Flüchtlinge unter Generalverdacht stellen. Sollte jedoch etwas passieren, wolle er sich keine Versäumnisse vorwerfen lassen.
    Dass er mit seiner Forderung nicht allein ist, bestätigt auch das Bundesinnenministerium schriftlich auf Anfrage des RBB:
    "Bayern hat das Bundesinnenministerium darüber informiert, dass sich bei Überprüfungen in Bayern eine Reihe von Dokumenten als Fälschungen herausstellten, die bereits im Asylverfahren vom BAMF geprüft worden sind. Das Bundesinnenministerium hat das BAMF um Prüfung gebeten."
    Erardo Rautenberg versucht jetzt, die geforderten Datensätze per Gerichtsentscheid zu bekommen.