Donnerstag, 28. März 2024

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Atomkraftwerke
"Konzerne sind für Folgekosten zuständig"

Der CSU-Politiker Georg Nüßlein plädiert dafür, dass die Energiekonzerne auch weiterhin die Verantwortung für ihre Atomkraftwerke tragen. "Sie sind für die Folgekosten zuständig", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende im Deutschlandfunk.

Georg Nüßlein im Gespräch mit Mario Dobovisek | 13.05.2014
    Luftaufnahme des RWE-Atomkraftwerks Biblis bei Biblis am Rhein
    Die Energieunternehmen planen eine "Bad Bank" für Atomkraftwerke. (dpa / picture-alliance / Thomas Muncke)
    Der "Spiegel" hatte berichtet, dass die großen Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW darüber berieten, ob man abgeschaltete Atomkraftwerke einer öffentlich-rechtlichen Stiftung und damit die Folgekosten dem Steuerzahler übertragen könne. "Das ist keine gute Idee", sagte Nüßlein. "Die Umweltministerin (Barbara Hendricks, d. Red.) hat vollständig recht hat, dass man die Konzerne nicht aus der Verantwortung lassen darf. Die Konzerne sind für die Folgekosten zuständig." Und das sollten sie auch bleiben, so Nüßlein.

    Das Interview mit Georg Nüßlein in voller Länge:
    Mario Dobovisek: Geht es nach dem Willen der großen Energiekonzerne, dann soll der Staat die Abwicklung ihrer Atommeiler übernehmen. So berichtete es jedenfalls der "Spiegel", ohne dass die Energieriesen widersprochen hätten. Demnach könnte es eine öffentlich-rechtliche Stiftung geben, die die letzten Gewinne der Atomkraftwerke einfährt, dann aber auch bitte schön die Kosten für Abriss und Entsorgung tragen soll. Der Plan erntet harsche Kritik, unter anderem von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks von der SPD.
    O-Ton Barbara Hendricks: "Klar ist aber, dass die Verantwortung ausschließlich bei den Energieversorgern liegt. Die sind sowohl für den sicheren Betrieb als auch für den Rückbau zuständig und haben die vollständige finanzielle Verantwortung."
    Dobovisek: Soweit die Bundesumweltministerin. Am Telefon begrüße ich Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag, dort unter anderem zuständig für Umwelt und Reaktorsicherheit. Guten Morgen, Herr Nüßlein!
    Georg Nüßlein: Guten Morgen!
    Dobovisek: Die Atomkraftwerke sozusagen in einer Bad Bank verstaatlichen, Schnapsidee oder überlegenswerter Vorschlag, Herr Nüßlein?
    Nüßlein: Es ist ein Vorschlag, der vom "Spiegel" aufgebracht wurde. Weder die Umweltministerin, noch irgendjemand sonst aus dem Kanzleramt und schon gar nicht die Fraktionen kennen diesen Vorschlag, der so uns nicht vorgetragen wurde.
    "Allgemeinheit muss nicht für die Folgekosten aufkommen"
    Dobovisek: Interessanterweise gibt es allerdings keine Dementis der großen Energieriesen, denen ja der "Spiegel" genau das nachsagt. Nehmen wir an, Sie haben das tatsächlich vorgeschlagen, oder sie werden das vorschlagen, eine gute Idee?
    Nüßlein: Nein. Es ist aus meiner Sicht deshalb keine gute Idee, weil die Umweltministerin vollständig Recht hat, dass man hier die Konzerne nicht aus der Verantwortung lassen darf. Das Gute an dieser Diskussion ist aus meiner Sicht, dass jetzt auch mal klar wird, dass es falsch ist, was die Grünen ständig behaupten, dass die Allgemeinheit für die Folgekosten aufkommen müsste, sondern es ist ganz klar: Die Konzerne sind für die Folgekosten zuständig. So muss das bleiben!
    Dobovisek: Was machen wir denn, Herr Nüßlein, wenn die Konzerne in, sagen wir, 40 oder 50 Jahren gar nicht mehr existieren, Pleite sind? Dann trägt doch der Staat die Kosten.
    Nüßlein: Na, so einfach wird das nicht sein. Es ist erstens zum einen nicht absehbar, dass die Pleite sind in 40 oder 50 Jahren. Zum anderen: Wenn man so was diskutieren würde, dann müsste man ganz klar regeln, dass die Gelder aus den Rückstellungen in ein solches System eingezahlt werden müssten und dass darüber hinaus Folgeverantwortlichkeiten da bleiben.
    Dobovisek: Wie sollte das konkret aussehen?
    Nüßlein: Das wäre ein Versicherungsmodell im Grunde.
    Dobovisek: Wer zahlt dafür?
    Nüßlein: Selbstverständlich die, die laut Atomgesetz dafür verantwortlich sind, nämlich die Versorger.
    Dobovisek: Nun gibt es ja erhebliche Gewinne, die die großen Atomkraftwerke weiterhin einfahren. Gucken wir uns die neusten Zahlen von Eon an, da gibt es noch vier Atomkraftwerke. Die haben im vergangenen Jahr einen Gewinn von 1,3 Milliarden Euro eingefahren. Sie sind sozusagen abgeschrieben und gleichzeitig inzwischen Gelddruckmaschinen. Was wäre also falsch daran, diese Gewinne direkt dem Steuersack zukommen zu lassen?
    Nüßlein: Wir haben ja über die Brennstoffsteuer einen solchen Ansatz gewählt, um da zusätzlich Geld abzuschöpfen, und das ist normalerweise der richtige Ansatz.
    Dobovisek: Normalerweise, sagen Sie. Es könnte aber auch mehr geben, diese 1,3 Milliarden könnten direkt in den Steuersack fließen, genauso wie die 35 Milliarden, die inzwischen als Rücklagen gebildet worden sind.
    Nüßlein: Na ja, nun gibt es ja auch ein Enteignungsverbot. Das heißt, auch die Brennelementesteuer ist umstritten. Darüber wird sich gerichtlich auseinandergesetzt momentan. Also ganz so einfach ist es ja nun nicht, dass wir die Regeln einfach ändern können und sagen können, so sieht es aus, wir nehmen euch jetzt komplett den Gewinn an der Stelle. Das wäre schon ein Enteignungsfall an der Stelle. Ich glaube schon, dass wir da ganz klar die Verantwortlichkeiten aufrecht erhalten müssen, und wenn wir über andere Regelungen diskutieren müssen – Sie haben ja selber formuliert, das sei eine Idee, die vielleicht aus Versorgerkreisen kommen könnte. Deren Idee wird es sicher nicht sein, da mehr als das, was sie ohnehin abgeben müssen, abzugeben, sondern die haben dann eher die Vorstellung Bad Bank, Beschränkung der Verantwortlichkeiten, Reduzierung der Risiken und damit eine Absicherung ihrer Situation. Das sehe ich momentan nicht. Umgekehrt, wenn man sagt, wir müssten uns überlegen, wie wir staatlicherseits die Folgekosten komplett absichern, müsste man die Diskussion aus meiner Sicht komplett anders führen.
    "Jetzt Klarheiten schaffen"
    Dobovisek: Wissen da die großen Atomstromproduzenten möglicherweise mehr über die Folgekosten, die auf uns zukommen können, als Sie in der Politik?
    Nüßlein: Nein, das glaube ich nicht, denn es ist an uns, diese Folgekosten auch entsprechend zu steuern. Deshalb haben wir jetzt zu Recht die Endlagerkommission eingesetzt. Wir müssen da jetzt Klarheiten schaffen. Das ist ein Auftrag, den auch die Wirtschaft an uns so richtigerweise formuliert. Es ist unsere Aufgabe, das zu tun, diese Folgekosten klarer zu machen, zügig jetzt weiterzumachen mit dem Thema Endlagerung, Rückbau, und das haben wir mehr in der Hand, als die Wirtschaft das momentan in der Hand hat.
    Dobovisek: Wie schwierig das ist, sehen wir am Streit um Gorleben und auch an der maroden Asse, die alles andere als ein gelungenes Endlager ist, noch nicht mal ein vernünftiges Zwischenlager. Wie soll das weitergehen?
    Nüßlein: Na ja, wir haben ein gutes Gesetz im Einvernehmen geschaffen, wie wir dieses Endlager suchen wollen, und das ist etwas, was man jetzt mit Leben erfüllt. Da wird in der nächsten Woche die Kommission eingesetzt und dann werden wir im Rahmen der zeitlichen Vorgaben ein Endlager suchen.
    Dobovisek: Ich möchte Sie allerdings noch nicht aus der Idee des Fonds, der Bad Bank oder der Stiftung entlassen, die wir gerade diskutieren. Was ist denn so absurd daran, an diesem Vorschlag, wenn es doch bei den Altlasten zum Beispiel der Ruhrkohle AG und ihrer Stiftung ganz ähnlich funktioniert?
    Nüßlein: Ich habe nicht gesagt, dass das absurd ist. Ich habe gesagt, es wird kein Ansatz sein, um die Risiken der Betreiber, die die Gewinne aus der Kernenergie einfahren, zu Lasten der Steuerzahler zu reduzieren. Das wird nicht der Ansatz sein.
    "Atomgesetz regelt, wer für die Folgekosten der Kernenergie zuständig ist"
    Dobovisek: Warum wird das bei der Ruhrkohle funktionieren und beim Atomstrom nicht?
    Nüßlein: Funktionieren kann grundsätzlich alles an der Stelle. Nur die Frage ist, welche Ziele verfolgt man, und ich bin ganz klar der Auffassung, wir werden nicht einen Beitrag dazu leisten, dass am Schluss es doch so kommt, dass der Steuerzahler die Folgekosten bezahlt, sondern es gibt im Atomgesetz die klare Regelung, wer für die Folgekosten der Kernenergienutzung zuständig ist, nämlich die, die von der Kernenergie wirtschaftlich profitiert haben.
    Dobovisek: Werden Sie die großen Atomstromkonzerne entschädigen dafür, dass die politische Entscheidung sie zwingt, die Atomkraftwerke früher zu schließen, als kalkulierbar war?
    Nüßlein: Nein! Die damalige Regelung wurde so kalkuliert, dass die Strommengen so letztendlich ausreichen, dass man keinen Entschädigungsanspruch daraus ableiten kann. Das heißt, es entsteht kein Schaden, sondern wir haben nach einer Lebensdauer das Ganze so kalkuliert, dass man uns nicht vorhalten kann, wir hätten da vorzeitig irgendetwas gemacht.
    Dobovisek: ..., sagt Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag, über den angeblichen Vorschlag, die Atomkraftwerke in den letzten Jahren vor ihrem Abriss zu verstaatlichen. Ich danke Ihnen für das Gespräch.
    Nüßlein: Danke auch.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.