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Aufklärung der NS-Morde
"Das deutsche Strafrecht war für Massenverbrechen nicht geeignet"

Nach Ansicht von Jens Rommel, Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, hat es in der deutschen Justiz lange große Zurückhaltung gegeben, alle NS-Verbrecher angemessen zu verurteilen. Der Fall Demjanjuk 2011 sei nochmal ein Startschuss gewesen, sagte Rommel im Dlf.

Jens Rommel im Gespräch mit Silvia Engels | 27.01.2020
Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, blättert in Akten
Jens Rommel: "Der Fall Damjanjuk war ein Startschuss für diese jetzt späte Verfolgung der letzten Beteiligten an den NS-Morden" (dpa / Sebastian Gollnow)
Heute vor 75 Jahren wurden die Überlebenden im KZ Auschwitz durch die Rote Armee befreit. Der Tag gehört deshalb dem Gedenken an die Opfer und die Überlebenden der NS-Verfolgung. Zugleich bietet er Anlass, darüber nachzudenken, wie in den vergangenen 75 Jahren die NS-Täter zur Rechenschaft gezogen wurden. Einen Überblick hat Jens Rommel. Er leitet seit 2015 die zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Seit 1958 hat sie die Aufgabe, Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zu betreiben und zu bündeln.
Silvia Engels: Beginnen wir mit dem Blick zurück. Erst 1958 begann Ihre Stelle zu arbeiten. War das nicht viel zu spät, weil viele NS-Täter bis dahin längst ihre Spuren verwischt haben?
Jens Rommel: Tatsächlich hatten unmittelbar nach dem Krieg die Alliierten, ausländische Staaten, aber auch die deutschen Gerichte in den Besatzungszonen sehr engagiert begonnen, Strafverfahren wegen der Verbrechen in Diktatur und Weltkrieg zu führen. Nach Gründung der beiden deutschen Staaten Anfang der 50er-Jahre bricht das dann nahezu völlig zusammen. Es herrscht ein ganz anderes Klima in den 50er-Jahren. Es geht darum, einen Schlussstrich zu ziehen und nach vorne zu schauen. Dann wird 1958 durch einen zufällig zustande gekommenen Prozess in Ulm klar: Es ist noch längst nicht alles aufgearbeitet und wir brauchen eine Stelle, die die Ermittlungen vorantreibt, unabhängig davon, wo die Taten begangen worden sind, und unabhängig vom Wohnort des Beschuldigten. Aus heutiger Sicht war man noch sehr dicht dran an den Verbrechen und es waren tatsächlich auch noch viele Hauptbelastete am Leben.
Die mittleren 50er-Jahre waren verlorene Jahre
Engels: Ist das rückblickend aber doch das größte generelle Defizit bei der Aufklärung und Ahndung der NS-Verbrechen, der verspätete oder verschleppte Start und die lange Zeit ja dann sehr große Milde bei der Verurteilung von Tätern oder gar Freisprüchen mutmaßlicher Täter?
Rommel: Ich denke, dass man wirklich nur die mittleren Jahre der 50er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts als verlorene Jahre bezeichnen kann. Die zweite Hälfte der 40er-Jahre ist genutzt worden und nach Gründung der zentrale Stelle 1958, nach Verschiebung der Verjährung von Mord 1965 werden sehr viele Ermittlungen angestoßen. In dieser Zeit bemüht sich die Justiz wirklich darum, die noch lebenden Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Leider bricht das dann Ende der 60er-Jahre, Anfang der 70er-Jahre wieder in sich zusammen.
Die drei Angeklagten (l-r) Theodor Pillich, Hans Hoffmann und Kurt Kirschner sitzen am 22.03.1962 vor dem Schwurgericht in Gießen. Ihnen wurde im sogenannten Judenmordprozeß vorgeworfen, an der Ermordung hunderter Juden in der polnischen Kreisstadt Ostrow Mazewieck beteiligt gewesen zu sein.
Viele Ermittlungserfahren sind Mitte der 60er-Jahre angestoßen worden. Rommel: "Leider hielt der Trend nicht lange an." (dpa)
Engels: Sie haben es angesprochen. Die meisten Vorermittlungsverfahren Ihrer Stelle erfolgten zwischen 1967 und '71. Welches waren denn damals die häufigsten Vergehen? Wie sahen die meisten Urteile aus?
Rommel: Hintergrund dieser zahlreichen Verfahren ist, dass der Bundestag die Verjährung von Mord hinausgeschoben hatte und die Bundesregierung die Staaten der Welt aufgefordert hatte, Belastungsmaterial an die Bundesrepublik zu liefern. Gleichzeitig hat man die zentrale Stelle in Ludwigsburg erheblich verstärkt. Wir waren dann fast 50 Staatsanwälte, die hier ermittelt haben, und das hat zu einer Vielzahl von Vorermittlungsverfahren geführt. Der Schwerpunkt lag Mitte der 60er-Jahre bei Konzentrationslagern und bei den Verbrechen der Einsatzgruppen in den besetzten Gebieten. Da sind viele Ermittlungen bei den Staatsanwaltschaften angestoßen worden. Es kam auch zu Anklagen und zu Verurteilungen. Leider hat dieser Trend dann nicht lange angehalten, sondern um die Wende 1969/1970 müssen wir Rückschläge einstecken.
Gesetzgeberische Fehlleistung
Engels: Warum brach das dann wieder weg?
Rommel: Ich habe zwei Rückschläge, die ich benennen kann. Zum einen ist es so, dass man 1968 eine versteckte Verjährung für Mordgehilfen eingefädelt hat, und zwar war die Beihilfe zum Mord dann verjährt, wenn der Unterstützer selbst nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat, wenn man ihm keinen Rassenhass oder Antisemitismus nachweisen konnte. Damit sind insbesondere Ermittlungen gegen die Schreibtisch-Beteiligten in Berlin, beispielsweise im Reichssicherheitshauptamt zum Erliegen gekommen - eine gesetzgeberische Fehlleistung.
Dann gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1969 zum Konzentrationslager Auschwitz, in der der Bundesgerichtshof folgendes sagt: Nicht jeder, der irgendwie an diesen Verbrechen der Vernichtungsmaschinerie beteiligt war, sei für alles verantwortlich, denn sonst würde man jemanden bestrafen, dessen Verhalten die Taten nicht konkret gefördert hat. Aus diesen Formulierungen haben dann die Staatsanwaltschaften gefolgert, sie müssten im Einzelfall immer nachweisen, durch welches Verhalten an einem bestimmten Tag jemand einen einzelnen Mord unterstützt hat, und das war natürlich dann Jahrzehnte nach den Taten kaum mehr möglich. Daher sind leider sehr viele Verfahren Anfang der 70er-Jahre beendet worden.
Engels: Dann machen wir einen Sprung ins Jahr 2011. Da gab es noch mal eine Veränderung, nämlich die Verurteilung von John Demjanjuk, ukrainischer Wachmann im NS-Vernichtungslager Sobibor. Er wurde damals zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum nationalsozialistischen Völkermord verurteilt. Und seitdem standen auch KZ-Wärter vermehrt vor Gericht, die man früher kaum herangezogen hatte. Die Zahl der Prozesse stieg noch einmal an. Ein wichtiger Schritt?
Rommel: Der Fall Demjanjuk ist deswegen so bedeutsam, weil man sich auf einen alten Gedanken besonnen hat. Bei den reinen Vernichtungslagern, in denen es darum ging, wirklich jeden zu töten, der dort ankam, kann es ja nicht darauf ankommen, was jemand an einem einzelnen Tag gemacht hat. Wenn der einzige Zweck des Lagers ist, alle Häftlinge zu töten, so trägt auch jede Tätigkeit in diesem Lager zu diesem Zweck bei. Deswegen ist Ywan Demjanjuk verurteilt worden, obwohl man gar nicht wusste, was er an einzelnen Tagen gemacht hat, sondern allein für seinen Dienst in dem Lager hat man ihm die Morde zugerechnet. Diesen Gedanken hat dann die zentrale Stelle auch auf andere Lager wie Auschwitz, Majdanek, aber in der Folge auch auf Konzentrationslager wie Stutthof, Buchenwald oder Sachsenhausen übertragen. Es ist tatsächlich noch mal ein Startschuss für diese jetzt späte Verfolgung der letzten Beteiligten an den NS-Morden.
Ein Versuch, den Verbrechen gerecht zu werden
Engels: Welche Bilanz ziehen Sie für die Arbeit Ihrer Stelle zur Ermittlung von NS-Verbrechen über diese ganzen, von uns nun kurz abgearbeiteten Jahrzehnte?
Rommel: Die zentrale Stelle soll ja strafrechtliche Ermittlungen vorbereiten, Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften oder Strafverfahren vor Gericht. Das heißt, ein Verhalten muss sich juristisch als Mord oder Beihilfe zum Mord darstellen, und wir müssen genügend Beweismittel finden. Es ist leider so, dass das deutsche Strafrecht, das hier zur Anwendung kam, für diese Massenverbrechen, die ein Staat organisiert, nicht geeignet war und sich sehr viele Schwierigkeiten in juristischer Hinsicht aufgetan haben. Die Beweislage war extrem schwierig, aber es gab auch große Zurückhaltung in der Justiz, hier alle angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Da ist die zentrale Stelle ein Teil davon. Wir haben uns bemüht, möglichst viele Verfahren anzustoßen. Ein Vorgänger von mir hat mal gesagt, was die zentrale Stelle hier leistet, sei nur ein Versuch, den Verbrechen gerecht zu werden, aber immerhin ein Versuch. Ich denke, das fasst das ganz gut zusammen.
Engels: Wir leben in Zeiten, in denen antisemitische Straftaten in Deutschland wieder zunehmen. Gibt es Lehren, die Sie aus Ihrer Arbeit den Juristen der Gegenwart auf den Weg geben wollen?
Rommel: Ich glaube, jede Generation von Juristen, aber der Gesellschaft insgesamt muss eigene Antworten finden, wie es zu diesen Massenverbrechen kommen konnte und wie dann die Nachkriegsgesellschaft oder die Gesellschaft nach so einer Diktatur damit umgeht. Diese mühsame Aufarbeitung mahnt aber aus meiner Sicht wenigstens dazu, auch im demokratischen Rechtsstaat wachsam zu bleiben.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.