
Das Verteidigungsministerium teilte mit, es werde noch diese Woche eine generelle Ausnahme zu der im Gesetz verankerten Genehmigungspflicht für solche Reisen geben. Die Genehmigung wäre ohnehin regelmäßig erteilt worden, man wolle aber unnötige Bürokratie vermeiden.
Im neuen Wehrdienstgesetz hatte eine Passage für Unruhe gesorgt, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen. Diese sei aber für den sogenannten Spannungsfall gedacht und würde erst dann greifen, wenn der Wehrdienst nicht wie jetzt freiwillig, sondern Pflicht wäre.
Diese Nachricht wurde am 07.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
