Gericht
Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Das Gericht lehnte den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz ab. 

    Bauarbeiter arbeiten an einem weitgehend fertiggestellten Eingangsportal.
    Baustelle von Stuttgart 21. (dpa / Bernd Weißbrod)
    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an Mehrkosten beteiligen müssen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. 
    Die Bahn beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 wurde nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
    Diese Nachricht wurde am 05.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.