Donnerstag, 28. März 2024

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Beweislastumkehr bei Prothesen
"Ein Meilenstein für die Athleten"

Athletinnen und Athleten müssen nach einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS nicht mehr beweisen, durch Prothesen keinen Vorteil zu haben. Die Beweislastumkehr sei ein Meilenstei,n sagte Wissenschaftler Thomas Abel von der Deutschen Sporthochschule Köln im Deutschlandfunk.

Thomas Abel im Gespräch mit Matthias Friebe | 07.11.2020
Sportprothesen eines Sportlers in Leverkusen
Sportprothesen eines Sportlers in Leverkusen (www.imago-images.de)
Abel, der an der Sporthochschule am Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft forscht, sieht in dem Urteil des CAS einen Erfolg für die Inklusion. Wer beispielsweise amputierte Unterschenkel hat, sei im Sport auf Prothesen angewiesen. "Und dass man sagt: Du musst beweisen, dass Du keinen Vorteil hast - das ist ein Widerspruch gegen die Möglichkeit, teilzuhaben."
Urteil befreit Sportler von der Beweislast
Im Zusammenhang mit einem Verfahren um den US-Sprinter Blake Leeper hatte der CAS zwar die Olympia-Hoffnungen des beidseitig ohne Unterschenkel geborenen Athleten gedämpft, allerdings auch eine umstrittene Regel des Weltverbandes World Athletics gekippt. Diese hatte besagt, dass Sportler selbst nachweisen müssen, dass ihnen ihre Prothesen keinen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen.
"Diese Regel hat grundsätzlich gegen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesprochen", sagte Abel. Das Problem sei nicht gelöst, räumte Abel ein. Studien brauche es trotzdem. In der Wissenschaft gebe es noch keine Antwort, ob Prothesen von Vor- oder Nachteil sind. "Es ist aber ein Meilenstein zu sagen: 'Das muss nicht der Athlet leisten.' Weil er das im Normalfall nicht leisten können wird, weil es viel zu teuer ist."