Jede Regung können Interessierte auf dem Gesicht von Amber Heard aus nächster Nähe verfolgen, jede Träne, die über ihre Wangen rollt. Vor einem US-amerikanischen Gericht liefert sich die Schauspielerin derzeit eine Schlammschlacht mit ihrem Ex-Mann, dem Filmstar Johnny Depp, spätestens durch das Epos "Fluch der Karibik" weltbekannt.
Zwei Jahre lang waren die beiden verheiratet, doch mittlerweile sind sie erbitterte Feinde. Es ist bereits das zweite große Gerichtsverfahren, in dem es um Szenen ihrer offenbar desaströsen Ehe geht. Und dank einer uneingeschränkten Medienpräsenz im amerikanischen Gerichtssaal, einer Vielzahl dort positionierter Kameras, dank eines eigenen Videokanals im Internet, der jede Minute des Prozesses in Echtzeit überträgt, bleibt nicht das kleinste Detail dieser Offenbarungen vor der Weltöffentlichkeit verborgen.
Psychiatrische Gutachten und Tatoos
Und das täglich live. Man sieht die Richterin, den gesamten Gerichtssaal, die Kläger. Berichtet Heard unter Tränen von der ersten Ohrfeige, die Depp ihr verpasst haben soll, kann man per Splitscreen auch seine Regungen verfolgen.
Es geht um Schläge, Streitereien unter Alkoholeinfluss, um verwüstete Zimmer und verlachte Tätowierungen. Es werden psychiatrische Gutachten gezeigt, private Videos eines randalierenden Depp, blaue Flecken am Körper von Heard - alles jederzeit sichtbar für jeden, den es interessiert.
In Deutschland wäre eine solch detaillierte Berichterstattung nicht denkbar: Per Gesetz sind jegliche Ton- und Filmaufnahmen aus Gerichtsverhandlungen "zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung" verboten. Ausnahme: Seit dem NSU-Prozess sind Tonaufnahmen erlaubt, wenn sie wissenschaftlichen und historischen Zwecken dienen, in Fällen mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Dabei steht der Schutz von Persönlichkeitsrechten gegen die Pressefreiheit im Vordergrund. Laut deutschem Pressekodex darf die Berichterstattung über einen Gerichtsprozess nicht zu einer "sozialen Zusatzbestrafung" der Verurteilten werden. Eine grenzenlose Vorführung, wie im Fall Depp/Heard, wäre also hierzulande nicht möglich.
Depp hat auch Rechte in Deutschland
Und tatsächlich gelten diese Tabus in Deutschland auch für solche Berichte aus US-amerikanischen Gerichtssälen, sagt Lucas Brost, Anwalt für Medienrecht in Köln im Dlf-Interview. Selbst, wenn das Film- und Fotomaterial beispielsweise über Depps mögliche Verfehlungen in einem Land ohne rechtliche Einschränkungen von dortigen Medien produziert wurde: "Nur, weil der Prozess im US-Ausland stattfindet, heißt das nicht, dass in Deutschland dafür andere Maßstäbe bei der Berichterstattung gelten", sagt Brost, "auch US-Bürger können sich in Deutschland auf deutsche Grundrechte berufen". Das hierzulande geltende allgemeine Persönlichkeitsrecht sei nämlich ein sogenanntes "Jedermann-Recht": Jeder könne sich darauf berufen.
"Medienpranger" verhindern
Verhindert werden soll durch das Gesetz ein sogenannter "Medienpranger". Der droht, wenn die Vorverurteilung eines Angeklagten durch die Öffentlichkeit so stark ist, dass das eigentliche Urteil am Ende kaum noch wahrgenommen wird. Wenn in diesem Fall vorab so viele Details - unbewiesen - über Johnny Depp veröffentlicht werden, stehe für die meisten schon vor dem Urteil fest, dass der Schauspieler ein Schläger sei, sagt Brost.
Erinnerung an den Fall Kachelmann
Das erinnere an den Prozess gegen den Wetterexperten Kachelmann, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wurde. Während des Verfahrens hätten die Medien derart viel über Kachelmanns Privatleben berichtet, dass eine breite Öffentlichkeit am Ende seinen Freispruch kaum noch registrierte. Kachelmann hatte später den Springer-Verlag dafür verklagt - und erhielt 395.000 Euro Schadenersatz.
Auch im Fall Depp vs. Heard stürzten sich die Medien in Deutschland auf pikante Details und Bilder über das Ehedrama der beiden Promischauspieler - und verstießen dabei klar gegen das Gesetz. Theoretisch, sagt Brost, könnten Depp oder Heard also sogar gegen die Medien in Deutschland klagen.