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Bundesarbeitsgericht
Kirche unterliegt im Streit um wiederverheirateten Chefarzt

Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen seiner Scheidung und Wiederheirat ist unwirksam. Dies entschied heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der katholische Arzt sei gegenüber seinen nicht-katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden.

Von Henry Bernhard | 20.02.2019
    Blick in den Operationssaal: Ein Ärzteteam setzt einem Patienten während einer Knie-Operation eine Knietotalendoprothese (Knie-TEP) ein.
    Ein Chefarzt kämpft seit zehn Jahren darum, trotz Wiederheirat seinen Posten zu behalten (Sven Hoppe/dpa)
    Wie ist das Urteil ausgefallen?
    Die Kündigung des Chefarztes war laut Bundesarbeitsgericht nicht gerechtfertigt. Die Vereinbarung im Dienstvertrag, wonach sich der Arzt einer besonderen Loyalität zur katholischen Kirche unterwerfen müsse und nicht ein zweites Mal heiraten dürfe, "ist unwirksam", sagte Dlf-Korrespondent Henry Bernhard und sprach von einem "erstaunlich eindeutigem Urteil" nach einem zehn Jahre langen Rechtsstreit.
    Wie wurde das Urteil begründet?
    Durch die Vorschrift im Dienstvertrag sei der Mediziner gegenüber anderen Kollegen nach Auffassung der Richter benachteiligt worden, sagte Bernhard. Bei evangelischen oder konfessionslosen Ärzten habe die Klinik eine Wiederheirat akzeptiert. Eine unterschiedliche Behandlung müsse laut Richterspruch eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellen. Dies sei im vorliegenden Rechtsstreit nicht der Fall.
    Was sind die Konsequenzen für die Kirchen aus der Entscheidung von heute?
    Die Kirchen können "weniger souverän" mit ihrem Personal umgehen, sagte Bernhard. "Sie können nicht mehr so hohe Loyalitätsanforderungen stellen, wenn sie nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt eine berufliche Anforderung darstellen."
    Es gehe nicht mehr nur um den Einzelfall, sondern insgesamt bei den Kirchen um einen riesigen Arbeitsmarkt mit 1,4 Millionen Beschäftigten. Es sei deshalb sehr wahrscheinlich, dass die Kirche den Fall noch vor das Bundesverfassungsgericht bringen werde. Das Erzbistum Köln habe bereits angekündigt, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts intensiv zu prüfen.