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Bundeskartellamt zu Facebook und Google
Bonn gegen Silicon Valley

Die großen Digital-Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon haben in ihren Geschäftsfeldern eine enorme Marktmacht aufgebaut. Das hat US-Institutionen auf den Plan gerufen. Aber auch in Europa gehen Aufsichtsbehörden zunehmend gegen Intermediäre vor - auch weil Verfahren durch Gesetzesänderungen beschleunigt wurden. Schon wird über Zerschlagung gesprochen.

Von Christoph Sterz | 22.06.2021
Die Logos von Facebook und Instagram
Das Bundeskartellamt hat es Facebook untersagt, die Daten seiner unterschiedlichen Dienste zusammenzuführen (picture alliance / Rolf Vennenbernd/dpa)
Anfang 2019 findet in Bonn eine weltweit viel beachtete Pressekonferenz statt: Das Bundeskartellamt verbietet Facebook seine bisherige Datenverarbeitungspraxis, auch mit Blick auf dessen große Marktmacht. Facebook dürfe unter anderem die Nutzerinnen-Daten seiner Angebote wie Facebook, Instagram und WhatsApp nicht mehr ungefragt miteinander verschmelzen.
Aber die Entscheidung beschäftigt immer noch die Gerichte; nach dem Düsseldorfer Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof liegt der Fall inzwischen beim Europäischen Gerichtshof. Ein gutes Beispiel dafür, wie mühsam das Vorgehen gegen die Digitalriesen sein kann, sagt Kartellrechtlerin Petra Pohlmann von der Uni Münster.
"Das führt natürlich dazu, gerade auf diesen digitalen Märkten, dass die Gefahr besteht, dass Märkte einfach endgültig in eine Richtung kippen. Also Tipping nennt man das, dass ein Markt irgendwann monopolisiert ist und man dann im Nachhinein eigentlich nicht mehr so viel reparieren kann. Also ein typischer getippter Markt ist eben der zum Beispiel für die Internetsuche. Da kommt man an Google ja nicht mehr vorbei, und das hat einen sehr stabilen Marktanteil von 90 Prozent, über 90 Prozent in Deutschland. Das ist das Problem."

Schnellere Verfahren mit Digital-Unternehmen

Um noch früh genug eingreifen zu können, gibt es inzwischen einen neuen Paragraphen: Den Paragaphen 19a, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Er richtet sich vor allem gegen große Digital-Plattformen; macht es dem deutschen Kartellamt leichter möglich, überhaupt erst gegen Google, Amazon oder Facebook vorzugehen – und beschleunigt auch die juristischen Verfahren, sagt Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts.
"Es ist ein Segen, dass der Gesetzgeber sich dazu durchgerungen hat, zu sagen: In diesen schwierigen und komplexen Digital-Fällen sparen wir uns künftig bei den Gerichten eine Instanz ein. Und Entscheidungen des Bundeskartellamtes gehen direkt zum Bundesgerichtshof in diesen sehr komplexen Fragen. Das wird allein an Verhandlungen, Gerichtsverhandlungen sehr viel Zeit einsparen."

Nachrichten-Angebot von Google im Fokus

Der neue Paragraph ist auch der Grund, warum das Kartellamt in letzter Zeit immer mehr Verfahren eröffnet hat, zum Beispiel rund um Googles neues journalistisches Angebot "Google News Show Case". Dort werden ausgewählte Inhalte von bestimmten Verlagen angezeigt – die dafür Geld von Google bekommen.
Das Bundeskartellamt prüft jetzt, ob Google damit konkurrierende Nachrichtenangebote verdrängen könnte – und auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage benachteiligt. Außerdem gibt es weitere Verfahren gegen Facebook und Amazon. Und auch wenn es dabei gegen riesige Unternehmen geht - dass das Kartellamt stark genug ist, habe sich schon in der Vergangenheit gezeigt, meint Andreas Mundt. Zum Beispiel habe Amazon auf Druck seiner Behörde die Bedingungen verbessert für Händler, die Produkte über Amazons Marketplace verkaufen.
Verfahren gegen Facebook - „Das Kartellamt kann jetzt zuschlagen“
Facebook darf in Deutschland nicht mehr wie bisher Daten sammeln und verknüpfen. Das bestätigte der Bundesgerichtshof. Noch sei das letzte Wort aber nicht gesprochen, sagte Kartellrechts-Experte Rupprecht Podzsun im Dlf.
"Das sind ganz konkrete Ergebnisse. Es sind also nicht nur intellektuell anspruchsvolle und akademische Verfahren, sondern die wirken schon auf die Geschäftsmodelle. Und wenn sie sich die Fälle anschauen, die wir gerade eingeleitet haben, die verfolgen eine ganz ähnliche, sehr konkrete Zielrichtung."
"Über das Instrument der Zerschlagung nachdenken"
Dazu passt auch, dass Google gerade in Frankreich ein Bußgeld in Höhe von 220 Millionen Euro akzeptiert hat, wegen seiner marktbeherrschenden Position im Bereich der Online-Werbung. Geklagt hatten mehrere Medienunternehmen, die sich benachteiligt sahen. Das zeigt, dass die Wettbewerbsaufsicht nicht komplett machtlos ist.
Aber trotzdem sind und bleiben Google & Co. milliardenschwere Konzerne mit einer enormen Marktmacht. Deshalb sollte es in Zukunft nicht nur weitere einzelne Verfahren geben, findet Kartellrechtlerin Petra Pohlmann. Am Ende könnte ein Instrument sinnvoll sein, vor dem sich Politik und Behörden bisher noch scheuen: eine Zerschlagung.
"Wir haben ja sowohl in der deutschen als auch der europäischen Wettbewerbsordnung den Ansatz, dass wir Konzerne nicht zerschlagen, weil man eben die Motivation zu wachsen nicht hemmen will. Aber diese digitalen Konzerne; das ist doch eine Machtposition, die wir vorher so in der Weise nicht hatten. Ich meine, wir hatten ja gar nicht diese Plattformwirtschaft, die es dann ermöglicht, über eine große Plattform so die Märkte zu kontrollieren. Und da muss man, glaube ich, über dieses Instrument einfach noch mal nachdenken."