Saisonarbeit
Bundeslandwirtschaftsministerium schließt Ausnahmen beim Mindestlohn weiterhin aus

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bekräftigt, dass es beim Mindestlohn keine Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte geben darf.

    Ein Mann und eine Frau stehen auf einem Spargelfeld. Er schiebt eine grüne Schubkarre.
    Rumänische Saisonarbeiter bei der Spargelernte in Deutschland (imago / Rainer Unkel)
    Das habe eine von Ressortchef Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im vergangenen Jahr ergeben, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion.
    Beim CDU-Parteitag im Februar stimmten die Teilnehmenden dennoch einstimmig für einen Antrag, der Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte fordert. Auch der CSU-Politiker Rainer hatte sich im Zuge der Debatte offen dafür gezeigt. Der Linkenabgeordnete Bauer warf der CDU einen Zitat: "kalten Rechtsbruch" vor.
    Im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Bauernverband vor einer starken Anhebung des Mindestlohns gewarnt, weil dann etwa der Erdbeer- und Spargelanbau in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich seien.
    Diese Nachricht wurde am 07.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.