
Die Länder ersuchen mit der Entschließung die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung des Abstammungsrechts einzuleiten.
Nach geltender Rechtslage können bei der Geburt eines Kindes nicht zwei Frauen zusammen als Eltern registriert werden. Nur die Frau, die das Kind zur Welt bringt, wird als Mutter eingetragen. Die zweite Frau kann dieses Recht aber über den Umweg einer Adoption erlangen. Bei Paaren aus Frau und Mann wird der Ehemann dagegen automatisch als Vater eingetragen.
Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.