
Kann ein Kind zwei Väter haben? Rechtlich gesehen bislang nicht. Aber in der Realität gibt es einige Kinder, die einen sogenannten sozialen und einen leiblichen Vater haben, also einen, der sie erzieht und sich um sie kümmert, und einen Vater, von dem sie abstammen.
Die leiblichen Väter haben nun künftig bessere Chancen, auch rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Dies hat der Bundestag beschlossen. Damit setzte das Parlament ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2024 um.
Wie sieht die neue Gesetzesregelung zur rechtlichen Vaterschaft leiblicher Väter aus?
Leibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Bisher war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine "sozial-familiäre Beziehung" besteht, der Mann also Verantwortung für das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein.
Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.
Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.
Welche Rolle spielt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2024?
Eigentlich ging es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2024 um Vaterschaftsanfechtung. Doch die Karlsruher Richterinnen und Richter machen damit den Weg frei für eine grundsätzliche Neuregelung der gesetzlichen Elternschaft. Denn: Die damals gültigen Regeln seien mit dem grundgesetzlich garantierten Elternrecht nicht vereinbar.
Die leiblichen Eltern müssten grundsätzlich die Möglichkeit haben, Elternverantwortung für ihre Kinder zu erhalten und auszuüben, erläuterte Verfassungsgerichtspräsident Harbarth.
Als leibliche Eltern definiert das Gericht "Mann und Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat." Das Urteil bezieht sich also nicht zwingend auf genetische Eltern etwa im Fall einer künstlichen Befruchtung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts öffnet die Möglichkeit für eine rechtliche Anerkennung von Mehr-Eltern-Familien. Sie schreibt diese jedoch nicht zwingend vor. Es sei verfassungsrechtlich zulässig, per Gesetz eine rechtliche Vaterschaft von mehr als einem Vater auszuschließen. In diesem Fall müsse dem leiblichen Vater aber ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, rechtlicher Vater werden zu können.
Wer ist nach bisherigem Rechtsverständnis rechtlicher Vater?
Nach bisherigem Rechtsverständnis können nur zwei Menschen rechtliche Elternteile sein. Und der rechtliche Vater eines Kindes ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der rechtliche Vater ist laut dem Bundesministerium für Justiz nicht direkt gleichzusetzen mit dem biologischen Vater - also dem Erzeuger. So schreibt das Justizministerium: „Die rechtliche Vaterschaft meint damit diejenige Person, die im Rechtssinne als Vater anzusehen ist, nicht jedoch, wer biologischer oder genetischer Vater beziehungsweise Erzeuger des Kindes ist."
Das hat Konsequenzen, etwa wenn eine Mutter eine Beziehung mit einem neuen Mann eingeht und diesen beim Standesamt als rechtlichen Vater eintragen lässt. Denn: Wenn der rechtliche Vater mit dem Kind über längere Zeit in einer Familie zusammenlebt und Verantwortung für es trägt, war vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2003 der leibliche Vater von einer Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen. "Sozial-familiäre Beziehung" lautete der Begriff im Gesetz. Besteht diese zwischen Kind und rechtlichem Vater, konnte sich nach damaliger Rechtslage der leibliche Vater sich nicht als rechtlicher Vater anerkennen lassen.
Was war Anlass für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Jungen sah seine Grundrechte verletzt und hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt. Der Kläger, der namentlich nicht genannt werden möchte, hat sich nach eigenen Angaben nach der Geburt seines Sohnes intensiv um diesen gekümmert. Er und die Mutter waren zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet. Anderthalb Monate später habe ihn die Mutter verlassen und sei eine neue Beziehung eingegangen.
Seitdem dürfe er seinen Sohn nur noch alle 14 Tage für drei Stunden sehen. Ändern werde sich das nur, wenn er auch der rechtliche Vater werde. Denn nur bei anerkannter Vaterschaft können Väter bei allen Belangen des Kindes wirklich mitreden, mitentscheiden oder das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben.
Der Kläger hatte deshalb versucht, die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Das scheiterte daran, dass die Mutter nicht vor dem Standesamt erschien. Daraufhin hatte der Kläger ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor einem Oberlandesgericht angestrebt. Doch er scheiterte erneut. Grund: Der neue Partner der Mutter war zu diesem Zeitpunkt mit deren Zustimmung bereits als rechtlicher Vater vom Standesamt eingetragen worden.
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