Sonntag, 28. April 2024

Ab April in Kraft
Bundesrat macht Weg für Teil-Legalisierung von Cannabis frei

Das umstrittene Cannabis-Gesetz der Bundesregierung kann am 1. April wie geplant in Kraft treten. Der Bundesrat ließ das Vorhaben passieren. Mit dem Gesetz werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt.

22.03.2024
    Zwei Hände drehen einen Joint.
    Das Cannabis-Gesetz kann in Kraft treten. (Picture Alliance / dpa / Fabian Sommer)
    Eine Zustimmung des Bundesrats für das Gesetz war nicht erforderlich, die Länderkammer hätte es aber in den Vermittlungsausschuss übersenden und dadurch verzögern können. Für eine Vermittlung votierten Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland. Die Stimme Sachsens wurde als ungültig gewertet, weil sich die Landesregierung nicht auf eine gemeinsame Haltung im Bundesrat verständigen konnte. Alle anderen Bundesländer enthielten sich.

    Vorbehalte vor allem bei der Union

    Mehrere Rednerinnen und Redner hatten vor der Abstimmung im Bundesrat erneut ihre Vorbehalte gegen das Gesetz zum Ausdruck gebracht. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer (CDU) sagte, mit der Legalisierung öffne man eine Büchse der Pandora, die man nie wieder schließen könne. Er sagte: "Diese Frage ist so zentral, sie ist so persönlich, dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt." Kretschmer regiert in Dresden mit SPD und Grünen. 
    Die bayerische Gesundheitsministerin, die CSU-Politikerin Gerlach, nannte das Gesetz einen Irrweg, der die Länder vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand stelle. Hessens Ministerpräsident Rhein (CDU) nannte das Gesetz eine "Katastrophe für Deutschland" und warnte: "Diese Welle, die da auf uns zurollt, ist vollständig unverantwortbar."
    Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) hatte vor der Abstimmung erneut für das Gesetz geworben. Es sei eine einmalige Gelegenheit, die gescheiterte Cannabis-Politik der vergangenen Jahre zu reformieren. Durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung könne man besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt schützen. Zuletzt hatten mehr als 40 Fachleute in einem gemeinsamen, offenen Brief an den Bundesrat dafür geworben, das Cannabis-Gesetz nicht zu verzögern.

    Eigenanbau in Maßen und Konsum in der Öffentlichkeit beschränkt erlaubt

    Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.
    Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr konsumiert werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Auch Wachstumschancengesetz und Krankenhausreform gebilligt

    Der Bundesrat billigte auch das sogenannte Wachstumschancengesetz, das 3,2 Milliarden Euro jährlich zur Entlastung von Unternehmen vorsieht, und die Krankenhausreform. Patienten sollen durch die Reform künftig besser erkennen können, welche Klinik in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet und wie ihre Qualität ist. Zudem wurde beschlossen, dass das Bürgergeld künftig für bis zu zwei Monate gestrichen werden kann, wenn es sich bei Empfängern um sogenannte "Totalverweigerer" handelt.
    Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.