Donnerstag, 01. Juni 2023

Cannabis-Legalisierung
Light-Version für ein legales High

Die Ampel-Koalition will Cannabis legalisieren. Weil das ursprünglich vorgestellte Eckpunktepapier mit EU-Recht kollidierte, musste nachgebessert werden. Nun ist ein erster Gesetzentwurf bekannt geworden. Was sieht er vor?

09.05.2023

    Ein Jugendlicher, von dem man nur Nase und Mundpartie sieht, zündet sich einen Joint an.
    Ein Joint zu rauchen, könnte bald legal sein: FDP, Grüne und SPD planen Gesetzesänderungen für eine liberalere Drogenpolitik. (IMAGO / Westend61)
    Mitte April haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Grüne) ihre überarbeiteten Pläne zur Legalisierung von Cannabiskonsum und -besitz vorgelegt.
    Das Eckpunktepapier unterscheidet sich in einigen Punkten von der ersten Fassung vom 26. Oktober 2022. Statt dem ursprünglich geplanten freien Verkauf in speziellen Fachgeschäften ist nun zunächst nur eine Teillegalisierung von Cannabis vorgesehen. Ein Kompromiss, weil die ursprünglichen Pläne mit EU-Recht kollidierten. Basierend auf dem Eckpunktepapier legte Lauterbach Ende April einen ersten Gesetzentwurf zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vor.

    Was sieht der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers vor?

    Die neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sehen eine Art „Legalisierung light" vor: Eine streng geregelte Abgabe von Cannabis über sogenannte Clubs und ein Modellprojekt für den kommerziellen Verkauf in Fachgeschäften. An dieses "Zwei-Säulen-Modells knüpft der erste Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium an. Doch dürfte sich an einzelnen Punkten im Zuge des internen Abstimmungsprozesses mit anderen Ministerien und des anschließenden Gesetzgebungsverfahren noch etwas ändern.
    Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
    • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, diese Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Maximal drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind im Eigenanbau erlaubt.
    • „Nicht-gewinnorientierte“ Cannabis-Clubs dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Pro Person dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm innerhalb eines Monats abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat. Für unter 21-Jährige soll es zudem eine THC-Obergrenze geben.
    • Die Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben, das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Jeder Cannabis-Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen sowie einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen.
    • In den Cannabis-Clubs darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten. Räume und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
    • In der Öffentlichkeit bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.
    • In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten „kommerzielle Lieferketten“ ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Deklarierung als wissenschaftliche Studie – offenbar um Vorbehalte der EU-Kommission auszuräumen.

    Wo es noch haken könnte

    Die zweite Säule der geplanten Legalisierung - ein Modellversuch in ausgewählten Regionen für den kommerziellen Verkauf in Fachgeschäften - ist indes laut Bundesregierung „voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig“. Was bedeutet, dass die EU offenbar ein Mitspracherecht behält. Somit ist derzeit unklar, ob aus diesen Plänen wirklich etwas wird.
    Zwei kleine Platiktütchen mit Marijuana.
    Bis zu 25 Gramm darf ein Erwachsener zukünftig straffrei besitzen. (Getty Images / fStop / Norman Posselt)
    Was vom ursprünglichen Ansatz geblieben ist: Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt, auch einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.

    Flankierende Präventionsarbeit

    Aus dem Eckpunktepapier ist bekannt: Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
    Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Begleitend sollen Daten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe erhoben und analysiert werden. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.

    Welche Reaktionen gibt es?

    Statt Konsumentinnen und Konsumenten zu kriminalisieren, ließe sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung eindämmen, lautet ein Argument für eine liberalere Drogenpolitik. Auch könnten so Ressourcen bei der Strafverfolgung frei werden, die besser in die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gelenkt werden könnten. Kritiker befürchten dagegen eine Verharmlosung der Droge sowie steigenden Konsum, gesundheitsschädliche Folgen sowie vermehrte Cannabis-Abhängigkeit.
    "Wir wollen keine Straftäter sein!" Transparent am Rande der Hanfparade, einer Demonstration für die Entkriminalisierung von Cannabis 2022 in Berlin
    Transparent am Rande der Berliner Hanfparade 2022 (picture alliance / dpa / Fabian Sommer)
    Aus den Reihen der Parteien äußert vor allem die Union Kritik. Grundsätzlich stehe er einer Legalisierung von Cannabis positiv gegenüber, sagt etwa  CDU-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel , die neuen Legalisierungspläne würden aber den Schwarzmarkt weiter beleben. Denn der zugelassene dauerhafte legale Besitz von 25 Gramm Cannabis ließe letztendlich keine Kontrolle darüber zu, "wie oft diese 25 Gramm konsumiert oder eventuell weitergegeben werden". Auch der Anbau könne nicht kontrolliert werden. Rüddel fordert eine registrierte Abgabe über lizenzierte Stellen wie Apotheken und schlägt eine Altersgrenze von 21 Jahren vor.
    Auch die bayerische Staatsregierung kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf und möchte die Legalisierung im Freistaat möglichst verhindern. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das Vorhaben auf Twitter einen "Irrweg". Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sprach von einem "ideologischen Legalisierungsprojekt" und kritisierte, das Gesundheitsrisiken verharmlost würden.
    Vor einer Legalisierung warnen außerdem die Polizeigewerkschaften. Es ergebe keinen Sinn, neben dem legalen, aber gefährlichen Alkohol die Tür noch für eine weitere oft verharmloste Droge zu öffnen, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Eine Legalisierung würde zudem en Schwarzmarkthandel nicht beseitigen. Ach die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker sprach sich gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aus und warnte gesprochen vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums..
    Constantin von der Groeben, Gründer der medizinisches Cannabis produzierenden Pharmafirma Demecan, begrüßt dagegen die Pläne der Regierung . Er hält eine Liberalisierung im Umgang mit Konsum, Anbau und Vertrieb von Cannabis vor allem für wichtig, um dem Verkauf von schlechtem, mit unklaren Substanzen angereicherten Stoff auf dem Schwarzmarkt einen Riegel vorzuschieben. Es gehe um Gesundheits- und Jugendschutz und um Qualitätssicherung in der Produktion. Wenn in Deutschland hierbei entsprechende Regelungen getroffen würde, könne dies zum Vorbild für andere europäische Länder werden, so von der Groeben.

    Wie viel Cannabis wird in Deutschland konsumiert?

    Mehr als ein Viertel der Deutschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren hat laut Daten des Epidemiologischen Suchtsurveys von 2018 mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert. Mehr als sieben Prozent der Befragten gaben an, auch ein Jahr zuvor bereits Cannabis konsumiert zu haben. Die Tendenz ist steigend.
    Auch unter jungen Erwachsenen ist Cannabiskonsum in den vergangenen Jahren angestiegen: Fast 50 Prozent der 18- bis 25-Jährigen hatten 2019 laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mindestens einmal Cannabis ausprobiert, unter den 12- bis 17-Jährigen war es jeder Zehnte. Regelmäßig wird Cannabis von 5,7 Prozent der 18- bis 25-Jährigen konsumiert.
    Luftaufnahme von Cannabispflanzen.
    Bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau sollen zukünftig legal sein. (imago / Rupert Oberhäuser)
    Insgesamt, so schätzt der Deutsche Hanfverband, werden 200 bis 400 Tonnen Cannabis jährlich in Deutschland konsumiert. Das entspricht einem Marktwert von mindestens 1,2 Milliarden Euro - Geld, das meist die organisierte Kriminalität einstreicht.

    Wie ist die rechtliche Situation bislang?

    Das Betäubungsmittelgesetz verbietet zwar nicht den Konsum von Cannabis, Besitz, Handel und Anbau sind jedoch strafbar. Wer mit Cannabis erwischt wird, muss zunächst mit dessen Beschlagnahme und einem Ermittlungsverfahren rechnen. Bei größeren Mengen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei geringen Mengen können Gerichte seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 allerdings von einer Strafe absehen, wenn der Angeklagte erkennbar nur seinen Eigenbedarf deckt. Als "geringe Menge" gelten – je nach Bundesland – zwischen sechs und zehn Gramm.

    Wie gefährlich ist Cannabis?

    Störung der Hirn-Entwicklung
    Problematisch ist der Konsum für junge Menschen, weil diese eine besonders wichtige Phase der Entwicklung ihres Gehirns durchleben - bis zu einem Alter von 25 Jahren. Dabei kann Cannabiskonsum schädlich wirken. Eine Langzeitstudie aus Neuseeland belegt, dass sich der IQ bei regelmäßigen Kiffern zwischen dem 13. und dem 38. Lebensjahr um bis zu acht Punkte verschlechterte und zwar umso mehr, je größer der Konsum war. Bei Erwachsenen, die mit dem Kiffen aufhörten, normalisierte sich zwar der IQ - aber nur dann, wenn sie nicht schon als Teenager angefangen hatten. Eine Reihe kleinerer Studien kam dagegen zu dem Ergebnis, dass sich Nebenwirkungen wie Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen langfristig wieder zurückbilden.
    Suchtgefahren
    In der Diskussion über Cannabiskonsum wird leicht übersehen, dass Cannabis-Sucht eine Krankheit ist. Mehr als 8.000 Minderjährige waren 2017 in Deutschland wegen einer Cannabis-Abhängigkeit in Behandlung, davon fast ein Drittel stationär in einer Klinik. Der Konsum von Betroffenen wird durch ein starkes Verlangen bestimmt: Wenn sie die Substanz nicht bekommen, erleben sie Entzugssymptome. Der regelmäßige Gebrauch führt zu Leistungsabfall in der Schule oder bei der Arbeit und zu sozialen Problemen.
    Psychosen
    Cannabis steht außerdem im Verdacht, Psychosen auslösen zu können. So haben Forscher am Londoner King’s College die Häufigkeit psychotischer Erkrankungen in europäischen Städten verglichen. Tatsächlich fanden sie eine überdurchschnittlich hohe Rate an Psychose-Fällen vor allem in den Städten, in denen das handelsübliche Cannabis besonders viel von dem Wirkstoff THC enthält – nämlich in London und Amsterdam.
    Auch bei der Überprüfung der Einzelfälle zeigte sich: Täglicher Konsum und hoher THC-Gehalt erhöhten die Wahrscheinlichkeit einer psychotischen Störung. Ein Ergebnis, das sich auch in anderen Studien zeigte: Unter Cannabis-Konsumenten erkranken zwei- bis fünfmal so viele Menschen an einer Psychose wie unter Nicht-Konsumenten. Genauso umgekehrt: Rund ein Drittel der Psychose-Patienten konsumiert zum Zeitpunkt der Ersterkrankung Cannabis.

    Welche Folgen hat Legalisierung am Beispiel anderer Länder?

    Interessant ist ein Blick in die USA. Dort haben Washington D.C. und Colorado 2014 Cannabis legalisiert, inzwischen sind weitere Bundesstaaten hinzugekommen. Für seriöse Daten ist es noch zu früh. Doch eine Tendenz zeichnet sich bereits ab: In den so genannten Legal States sank die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teenager regelmäßig Gras rauchte, offenbar um neun Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Fachmagazin "JAMA Pediatrics" veröffentlichte Studie, die das Konsumverhalten von über 1,4 Millionen Jugendlichen über einen Zeitraum von 15 Jahren vergleicht.
    Ähnliche Erfahrungen macht auch Portugal: Seit 2001 gilt der Besitz und Konsum weicher und harter Drogen wie Cannabis, Ecstasy oder Heroin dort nur noch als Ordnungswidrigkeit – wie Falschparken. Die Grenze zur Straftat zieht der Staat da, wo Besitz und Konsum von zehn Tagesrationen überschritten sind – das heißt 25 Gramm Marihuana, zehn Pillen Ecstasy, zwei Gramm Kokain oder einem Gramm Heroin.
    Seit das liberale Drogengesetz eingeführt wurde, haben Polizei und Justiz mehr Kapazitäten, den großen Drogendeals nachzugehen, weil die kleinen Fälle weggefallen sind. Gleichzeitig spart das System Geld ein, das auf Beratungszentren, Drogenersatzprogramme mit Methadon und eine groß angelegte Präventionsarbeit in Schulen umverteilt wurde. Und entgegen den Erwartungen wurde Portugal nicht zum Kifferparadies: Die Zahl der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, blieb bis heute unter dem europäischen Durchschnitt.
    Ein ganz anderes Bild zeichnen die Niederlande. Dort ist der Anbau von Hanf oder härterer Drogen zwar weiterhin offiziell verboten, Konsum und Verkauf von Cannabis werden aber seit Jahrzehnten bis zu einem gewissen Grad geduldet: Dieser legale Widerspruch habe dazu geführt, dass die Niederlande zu einem Operationszentrum der Drogenbarone wurde, sagte Peter Tops, Sozialwissenschaftler der Universität Tilburg und Dozent an der Polizeiakademie der Niederlande der DW.
    Unterschiedlichste kriminelle Drogen-Netzwerke stehen in Konkurrenz, immer wieder kommt es in den Niederlanden zu Schießereien und sogar zu Morden. Nun soll in Feldversuchen in zehn niederländischen Städten Cannabis unter staatlicher Kontrolle angebaut und verkauft werden - von legalen Produzenten. Das Ziel: die kriminellen Netzwerke aus dem System zu drängen.

    Warum kollidierten die Legalisierungspläne mit EU-Recht?

    Durch eine Legalisierung - beispielsweise in Deutschland - wird Cannabis in einem Mitgliedsstaat legal, während es in anderen illegal bleibt. Laut dem Rechtswissenschaftler und Europaparlamentarier René Repasi (SPD) verstoßen Legalisierungspläne europarechtlich deswegen derzeit vor allem gegen das Schengener Abkommen und einen strafrechtlichen EU-Rahmenbeschluss, das Cannabis verbietet.
    In beiden Fällen handelt es sich aber nur um sogenannte sekundärrechtliche Regelungen. Diese könnten durch eine neue Gesetzgebung geregelt werden, so Repasi. Für diese reiche eine qualifizierte Mehrheit im Rat aus. Ob Deutschland eine solche Mehrheit bekommen könnte, sei jedoch offen.
    Wegen dieser Unwägbarkeiten hat Gesundheitsminister Lauterbach Ende Oktober die Einleitung eines Vorabprüfungsverfahrens bei der EU-Kommission angekündigt. Damit wollte er verhindern, dass es wegen der Cannabis-Legalisierung zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. Brüssel hat bisher noch keine Position bezogen. Doch es ist davon auszugehen, dass geplanten "Legalisierung Light" bereits ein Einlenken der Bundesregierung ist.
    Quellen: Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Christina Weise, Wibke Bergemann, KNA, dpa, epd, Reuters, DW, LTO, BzgA, Bundesregierung, fmay, og, nm, mkn