Eine Ablehnung der beiden Vorhaben war nicht zu erwarten, die Bundesländer hatten ihre Interessen in den Verhandlungen bereits eingebracht. Ein bisschen Kritik mussten sich Bundestag und Bundesregierung doch gefallen lassen, berichtet DLF-Korrespondent Falk Steiner, vor allem am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Beim Thema Mindestlohn waren sich alle Parteien einig, dass es eine gute Sache sei - mit einer Ausnahme. Der sächsische Staatsminister Sven Morlok kritisierte das Vorhaben. Damit werde künftig wieder Arbeitslosigkeit gefördert statt Arbeit, sagte der FDP-Politiker mit Blick auf Ostdeutschland.
Der Bundesrat ließ auch die Reform der Lebensversicherung passieren. Insgesamt standen mehr als 60 Punkte auf der Tagesordnung des Bundesrats.
EEG-Reform: Die umstrittene Ökostrom-Reform kann zum 1. August in Kraft treten. Kernpunkt des Gesetzes ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine Umlage auf den Strompreis zu fördern. Mit der Neuregelung sollen die Kosten beim Ökostrom-Ausbau bis 2017 zumindest stabil bleiben.
Mindestlohn: In Deutschland gilt von 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Ausnahmen gibt es für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Für Saisonarbeiter und Zeitungszusteller werden Sonderregelungen eingeführt.
Haushalt: Der vom Bundesrat gebilligte Bundeshaushalt sieht Ausgaben in Höhe von 296,5 Milliarden und letztmalig eine Neuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro vor. Ab dem kommenden Jahr will die Regierung ohne neue Schulden auskommen.
Lebensversicherer: Kunden, deren Vertrag demnächst endet oder die ihn kündigen wollen, werden nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt. Der Garantiezins für Neu-Verträge sinkt zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent.
Krankenkassen: Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent, wobei der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Im Gegenzug können die Kassen dann vom Einkommen abhängige Aufschläge erheben. Wegen absehbarer Kostensteigerungen ist mit Zusatzbeiträgen zu rechnen.
Ghetto-Renten: Tausende Überlebende aus Ghettos der Nazi-Zeit haben Anspruch auf eine Renten-Nachzahlung. Die Gesetzesnovelle sieht für sämtliche Betroffene eine Rentenzahlung rückwirkend zum Jahr 1997 vor- auch in jenen Fällen, in denen die sogenannte Ghetto-Rente zunächst nur rückwirkend für vier Jahre gewährt wurde.
Windräder: Die Bundesländer können künftig Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohngebieten von deutlich über einem Kilometer festlegen. Bayern will sogar bis zu zwei Kilometer.
Gleichstellung: Lebenspartnerschaften werden steuerlich jetzt Ehepaaren gleichgestellt. Nach der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Ausweitung des steuergünstigen Ehegattensplittings gibt es jetzt eine Anpassung auch in allen anderen Bereichen.
Crystal Meth: Der Bundesrat will der Ausbreitung der Droge nicht tatenlos zusehen, fordert mehr Kontrollen von Bundespolizei und Zoll - vor allem an der tschechischen Grenze.
Patienten-Datenbanken: Sie sollen Skandale wie jenen um fehlerhafte Brustimplantate vermeiden helfen. Bei Problemen mit Medizinprodukten sollen Betroffene so besser ausfindig gemacht werden können.
Umwelt/Verpackungen: Für Gelben Sack und Gelbe Tonne gelten bald neue Regeln. Sie zielen darauf, Schlupflöcher zu schließen, durch die dem Dualen System - das ist für das Verpackungsrecycling zuständig - jährlich mehr als 100 Millionen Euro an Einnahmen entgehen.
Lärmschutz: Die Bundesregierung soll die Lärmschutzverordnung ändern, damit die Länder mehr Spielraum bei der Planung von Sportanlagen haben. Die aktuelle Regelung führe zunehmend zur Verdrängung von Sportanlagen aus Wohngebieten. Dies widerspreche dem Ziel, Sport für möglichst viele Bevölkerungsschichten leicht zugänglich zu machen.
Steuern: Kauft ein deutscher Kunde bei einem europäischen Händler im Internet E-Books, Apps, Filme oder Musik, wird ab 2015 die Umsatzsteuer in Deutschland fällig. Bislang werden elektronische Dienstleistungen an private Kunden in dem Staat besteuert, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
Legehennen: Pro Stall dürfen Bauern nur noch eine Eier-Kennnummer zur Information der Verbraucher über die Haltungsform verwenden. Dies gilt auch, wenn mehrere Kennnummern zugeteilt sind, weil die Anlage die Anforderungen für mehrere Haltungsformen erfüllt.
(pg/tön)