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Arbeitsmarkt
Mindestlohn passiert den Bundestag

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zum Mindestlohn mit großer Mehrheit verabschiedet. Zum 1. Januar 2015 steigt damit für rund 3,7 Millionen Beschäftigte der Lohn auf mindestens 8,50 Euro in der Stunde. Die Kritik an Ausnahmeregelungen wies Nahles zurück.

03.07.2014
    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Rednerpult im Bundestag
    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Bundestag (picture alliance / dpa/ Maurizio Gambarini)
    Insgesamt votierten in namentlicher Abstimmung 535 Abgeordnete für das Gesetz, fünf stimmten dagegen. 61 Parlamentarier enthielten sich. Kommende Woche muss noch der Bundesrat grünes Licht geben.
    "Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik"
    "Wir setzen heute einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles während der Debatte über den Mindestlohn im Bundestag. Sie betonte den flächendeckenden Charakter der Lohnuntergrenze, die ab 2015 für alle Arbeitnehmer über 18 gelten wird - "ohne dass eine einzige Branche davon ausgenommen wird", so Nahles.
    Für die Unionsfraktion hob der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Karl Schiewerling, die Bedeutung der Mindestlohn-Kommission hervor. Sie soll ab 2016 über die weitere Gestaltung der Lohnuntergrenze entscheiden.
    Einige Sonderregelungen gelten
    Zwar gibt es tatsächlich keine grundsätzlichen Ausnahmen für einzelne Branchen. Für manche Branchen, in denen niedrigere tarifliche Löhne gelten, wird aber eine Übergangsfrist bis 2017 gewährt. Außerdem werden einige Sonderregelungen gelten:
    Jugendliche unter 18 sind vom Mindestlohn ausgenommen.
    Praktika zur Berufsorientierung während der Ausbildung oder des Studiums sind bis zu einer Dauer von drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen.
    Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung kein Anrecht auf den Mindestlohn.
    Zeitungszusteller dürfen bis Ende 2016 noch weniger als den Mindestlohn gezahlt bekommen; ab 2017 gilt er auch für sie.
    Saisonarbeiter in der Landwirtschaft erhalten den Mindestlohn, dürfen aber 70 Arbeitstage sozialabgabenfrei beschäftigt werden. Arbeitgeber dürfen ihnen zudem Kosten für Kost und Logis vom Lohn abziehen.
    Grüne stimmen Gesetz zu
    Die Opposition kritisierte die Ausnahmen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, bemängelte, dass Minderjährige nicht vom Mindestlohn profitieren sollen.
    Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Brigitte Pothmer, bezeichnete die Langzeitarbeitslosen als "Bauernopfer" bei den Sonderregeln. Sie haben in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung kein Anrecht auf den Mindestlohn. Dadurch würden über eine Million Menschen stigmatisiert, beklagte Pothmer. Trotz großer Bedenken stimmten die Grünen dem Gesetzentwurf zu.
    Der Zoll stellt 1.600 neue Mitarbeiter ein, um die Umsetzung des von 2015 an geplanten Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde besser kontrollieren zu können. Der Mindestlohn nütze auf dem Papier nichts, er müsse in der Wirklichkeit umgesetzt werden, erklärte Nahles im Bundestag.
    (nin/tzi/kis)