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Gebäudeenergiegesetz
Bundestag billigt "Heizungsgesetz"

Nach monatelangen politischen Kontroversen hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz gebilligt. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 399 Abgeordnete dafür aus, 275 votierten dagegen und fünf enthielten sich. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zielt darauf ab, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, spricht im Bundestag.
    Bundeswirtschaftsminister Habeck lobte in der abschließenden Beratung das Gebäudeenergiegesetz. Es schaffe Rechtssicherheit, sorge für eine soziale Ausbalancierung und schütze die Verbraucher vor hohen Energiepreisen. Zudem nehmen es die Kommunen und Verbände mit. (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Demnach dürfen neue Öl- und Gasheizungen spätestens ab Juli 2028 im Regelfall nicht mehr eingebaut werden. Die Regelungen sollen im Januar für Neubaugebiete in Kraft treten. Für Bereiche mit bestehenden Gebäuden sollen die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung vorlegen. Auf deren Grundlage sollen sich Hausbesitzer dann entscheiden - etwa für den Anschluss an ein Wärmenetz, für eine Wärmepumpe oder für eine andere klimafreundliche Lösung. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.
    Über die Novelle war auch innerhalb der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Habeck von den Grünen enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen.

    Habeck: "Gesetz schafft Rechtssicherheit"

    Habeck sprach in der abschließenden Beratung von einem guten Gesetz. Es schaffe Rechtssicherheit, sorge für eine soziale Ausbalancierung und schütze die Verbraucher vor hohen Energiepreisen. Zudem nehme es die Kommunen und Verbände mit. Der Grünen-Politiker fügte hinzu, er finde es berechtigt, mit konkreten und besorgten Nachfragen auf das Gesetz einzugehen. Man sollte es aber nicht durchgehen lassen, den Menschen Sand ins Auge zu streuen und zu sagen, man stelle Klimaziele auf, tue aber nichts dafür, um diese Ziele zu erreichen.

    Merz kritisiert fehlende Beratungen

    Unionsfraktionschef Merz warf der Regierung dagegen erneut vor, parlamentarische Beratungen über das Gesetz verhindert zu haben. Der Bundestag habe keine Gelegenheit dazu gehabt, das Gesetz in Ausschüssen zu diskutieren, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Das Bundesverfassungsgericht werde noch entscheiden, ob das Gesetzgebungsfahren ordnungsgemäß abgelaufen sei. Merz erklärte, das Gesetz werde hohe Kosten für die Verbraucher mit sich bringen. Gleichzeitig sei unklar, ob damit die CO2-Ziele erreicht werden könnten. (Das vollständige Interview können Sie hier als PDF lesen)
    Mehr zum sogenannten Heizungsgesetz können Sie in diesem Beitrag nachlesen.
    Diese Nachricht wurde am 09.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.