Bundesverwaltungsgericht
"Compact"-Magazin darf weiter erscheinen - Verbot aufgehoben

Das rechtsextreme Magazin "Compact" darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Vereinsverbot für die "Compact"-Magazin GmbH sowie ihre Teilorganisation aufgehoben. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser (SPD) hatte es wegen verfassungsfeindlicher Ziele erlassen.

    In einer Bahnhofsbuchhandlung sind liegen verschiedene Ausgaben des rechtsextremen Magazins "Compact" auf einen Stapel, auf einem davon ist der Titel "Deutschland den Deutschen" zu lesen.
    Ex-Innenministerin Faeser hatte das rechtsradikale "Compact"-Magazin verboten. Ihre Entscheidung wurde nun gerichtlich kassiert. (picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Dagegen klagte das Magazin und argumentierte, das Verbot verletze die Pressefreiheit. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht. Zur Begründung hieß es, das Grundgesetz garantiere selbst Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Bereits im Eilverfahren hatten sie das Verbot im vergangenen Jahr vorläufig ausgesetzt.
    Ex-Innenministerin Faeser hatte den Verlag und eine zugehörige Filmgesellschaft als zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene bezeichnet. Dem Ministerium zufolge stand die "Compact"-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Faeser stützte sich bei dem Verbot auf das Vereinsgesetz.

    Richter: Viele Äußerungen lassen sich als "überspitzte, aber zulässige Kritik" deuten

    Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind - oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. "Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht. Kraft betonte, dass es sich der Senat mit diesem Verfahren nicht leicht gemacht habe. (Az. 6 A 4.24)
    Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte.
    Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des "Compact"-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
    Diese Nachricht wurde am 24.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.