
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) drängt nach dem Anschlag auf den Berliner CSD auf einen strengeren Umgang mit sogenannten Gefährdern.
Elektronische Fußfesseln sollen häufiger eingesetzt, die Regeln für den Präventivgewahrsam vereinheitlicht und das Jugendstrafrecht in solchen Fällen ausgesetzt werden. Können die Maßnahmen Anschläge in Zukunft verhindern?
Fußfessel und Präventivhaft: Die Forderungen
Zumindest die elektronische Fußfessel ist kein neues Instrument. Nach Angaben des Strafrechtlers Matthias Jahn gibt es bereits in allen Bundesländern und auch im Bund Regelungen, die ihren Einsatz erlauben. Die Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings. In der Regel muss die Gefahr einer bevorstehenden terroristischen Straftat bestehen.
Auch beim Präventivgewahrsam gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Solange die Länder selbst bestimmen, wie sie Gefahren abwehren, werde sich daran auch nichts ändern, so Jahn. Die Zuständigkeit der Länder hält der Strafrechtler aber grundsätzlich für richtig. Für eine Übertragung des bayerischen Modells mit niedrigeren Voraussetzungen und längeren Höchstfristen bestehe zwischen den Ländern keine politische Einigkeit.
Dass ein häufigerer Einsatz von Fußfesseln mehr Sicherheit schaffen würde, bezweifelt Jahn. Im Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wäre eine Fußfessel in Berlin wohl möglich gewesen. Sie hätte aber nur aufgezeichnet, dass der Mann kurzfristig in den Tiergarten abbog. Für eine so engmaschige Überwachung, dass die Behörden sofort hätten eingreifen können, fehle angesichts von mehr als 400 Gefährdern und bis zu 9.000 potenziell gefährlichen Personen das Personal.
Auch weitere Maßnahmen werden aktuell ins Gespräch gebracht. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz fordert mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht unter anderem bei der Videoüberwachung öffentlicher Plätze Lücken. CSU-Chef Markus Söder schlägt vor zu prüfen, ob Gefährdern der Führerschein entzogen werden könne, und will auch über Fragen der Staatsbürgerschaft sprechen.
Härtere Strafen: Streit um das Jugendstrafrecht
Innenminister Dobrindt fordert, bei Gefährdern auf die Anwendung des Jugendstrafrechts zu verzichten. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner stellt infrage, ob bei Gefährdern das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) fordert ebenfalls, die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen. Täter wie der mutmaßliche CSD-Angreifer müssten härter bestraft werden, das sei durch die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts möglich.
Der Strafrechtler Matthias Jahn widerspricht der Darstellung, Abdul B. habe eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Gericht habe in seinem Fall eine sogenannte Vorbewährung ausgesprochen. Es hatte also noch nicht abschließend entschieden, ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Jahn bezeichnet die Vorbewährung als ein „kluges Institut des Jugendstrafrechts“. Sie habe dem Gericht ein Druckmittel gegeben: Hätte Abdul B. nicht ernsthaft an dem Deradikalisierungsprogramm mitgearbeitet und wäre das dem Gericht mitgeteilt worden, hätte es entscheiden können, die Jugendstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Dann hätte er die Strafe antreten müssen. Dass das Gericht offenbar nicht rechtzeitig von seiner nur vorgetäuschten Mitarbeit erfuhr, macht das ursprüngliche Urteil aus Jahns Sicht nicht falsch. „Jetzt sozusagen ein Blame Game in Richtung der Berliner Justiz zu inszenieren, halte ich für grundfalsch. Dieses Urteil war zum damaligen Zeitpunkt, Mai 2026, sehr gut”, so Jahn.
Frühe Deradikalisierung: Was gegen Gefährder wirklich helfen könnte
Thomas Mücke vom Violence Prevention Network sieht einen entscheidenden Ansatzpunkt im frühen Eingreifen. Abdul B. habe einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich gehabt. Das gerichtlich angeordnete Deradikalisierungsprogramm sei seiner Meinung nach zu spät gekommen: Mit 16 Jahren hätte eine solche Maßnahme möglicherweise noch erfolgreich sein können, mit 21 nicht mehr.
Die Neuköllner Integrationsbeauftragte Güner Balcı warnt auch vor einfachen Lösungen. Einfache Sozial- oder Integrationsprogramme reichten nicht aus. Es müssten vielmehr die Ursachen der Radikalisierung bekämpft werden. Als mögliche Konsequenz nennt sie etwa die Schließung einer einschlägigen Moscheegemeinde. Muslime dürften dabei aber nicht unter Generalverdacht geraten. Viele von ihnen seien selbst von Islamismus, Diskriminierung und Gewalt durch Islamisten betroffen und oft „die besten Partner im Kampf gegen Islamismus“.
Auch höhere Strafen allein seien keine Antwort, meint der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler. Es müsse genauer untersucht werden, warum das Gericht im konkreten Fall eine Vorbewährung ausgesprochen habe. Strafrechtler Matthias Jahn richtet den Blick ebenfalls auf die Umsetzung bereits bestehender Maßnahmen.
Der mutmaßliche Täter sei den Gefahrenabwehrbehörden bekannt gewesen und überwacht worden. Deshalb müsse nun geklärt werden, warum diese Maßnahmen nicht gegriffen hätten. Die Forderungen von Politikern nach schärferen Gesetzen hält Jahn für eine „Ablenkungsstrategie“. Es stehe die Frage im Raum, „ob es hier nicht ein Vollzugsdefizit im Bereich der Innenbehörden gab.“
Onlinetext: Elena Matera


















