Montag, 29. April 2024

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Debatte um Strafmündigkeit
"Herunterstufung führt nicht dazu, dass es besser wird"

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau durch 12- bis 14-Jährige in Mülheim an der Ruhr hat sich der Jugendrichter Andreas Müller gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit ausgesprochen. Eine Verschärfung würde keine einzige Tat verhindern, sagte er im Dlf.

Andreas Müller im Gespräch mit Ute Meyer | 09.07.2019
Mülheim: Ein Spielplatz mit einem Klettergerüst.
In der Nähe eines Spielplatzes in Mülheim an der Ruhr sollen Minderjährige eine Frau vergewaltigt haben (dpa/Roland Weihrauch)
Ute Meyer: Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist seit dem Wochenende in Aufregung, seit den verstörenden Meldungen, dass 12- bis 14-jährige Kinder und Jugendliche dringend tatverdächtig sind, ein 18-jähriges Mädchen sexuell missbraucht und auch vergewaltigt zu haben. Einer der Tatverdächtigen 14-Jährigen ist mittlerweile in Untersuchungshaft, weil er als möglicher Wiederholungstäter gilt. Er war zuvor schon durch sexuelle Übergriffe aufgefallen. Zwei der Tatverdächtigen sind dem Mülheimer Jugendamt bereits bekannt. Allesamt sind es Jungen aus Bulgarien, die der dortigen türkischen Minderheit angehören. Fälle, in denen Menschen in so jungen Jahren brutale Gewalttaten begehen, sind sehr selten, aber sie kommen vor. Der Chef der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat gestern seine Forderung wiederholt, die Strafmündigkeit in Deutschland von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen. Am Telefon bei mir ist jetzt der Jugendrichter und Buchautor Andreas Müller. Er arbeitet am Amtsgericht Bernau bei Berlin. Schönen guten Tag, Herr Müller.
Andreas Müller: Schönen guten Tag, Frau Meyer.
Den Eltern das Erziehungsrecht nehmen
Meyer: Herr Müller, Jugendliche statt mit 14 schon mit 12 Jahren zu Jugendstrafen verurteilen zu können, ist das eine sinnvolle Idee?
Müller: Nein, das ist absoluter Unsinn. Ich sage Ihnen auch warum. Zunächst einmal haben wir Instrumentarien im Gesetz, und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch. Da können die Jugendämter einschreiten, wenn Verwahrlosung da ist. Wenn auf irgendeine Art die Annahme da ist, sie sind gefährlich, können sie auch dafür Sorge tragen, dass den Eltern das Erziehungsrecht genommen wird, dass die Jugendlichen beziehungsweise Kinder in Heime kommen.
Wir haben alles, wir brauchen nichts mehr, und die Forderung, die da gestellt wird, würde im Großen und Ganzen die Falschen treffen, nämlich Menschen, die 13 sind und mal einen Diebstahl begehen oder sonstiges. Ich weiß nicht, wie sich das Rainer Wendt vorstellt. Das ist nicht richtig, was da gefordert wird.
"Familiengerichte können eingeschaltet werden"
Meyer: Um noch mal die Argumentation von Herrn Wendt aufzunehmen: Wir wissen, dass viele Jugendämter in Deutschland schlecht ausgestattet sind, überfordert sind mit der Betreuung. Er argumentiert jetzt, dass die Jugendämter dann mit den 12- und 13-Jährigen nicht mehr allein gelassen würden und den Kindern über die Jugendgerichtshilfe frühzeitig geholfen werden könne.
Müller: Ich habe es gelesen und habe auch da gedacht, das ist Unsinn. Die Jugendgerichtshilfe hilft gar nicht. Die Jugendgerichtshilfe hilft in erster Linie den Gerichten und gibt Stellungnahmen ab. Wir haben aber die Möglichkeit, dass bereits die Familiengerichte eingeschaltet werden können. Da brauchen wir nicht ein weiteres Jugendgericht, was eingeschaltet wird. Die Jugendgerichtshilfe ist für solche Sachen gar nicht zuständig.
"Es sind Einzelfälle"
Meyer: Auf der anderen Seite hört man aber immer, junge Menschen brauchen Grenzen und die brauchen auch Konsequenzen, vielleicht auch in Form von Strafen, und das zeitnah. Ist da ein Gerichtsverfahren nicht vielleicht doch eine angemessene Reaktion auf so ein schweres Verbrechen?
Müller: Nein, nicht bei Einzelfällen. Es sind Einzelfälle und Sie werden nicht einen einzigen Fall – und ich bin 25 Jahre Jugendrichter und ich habe auch 13-Jährige schon im Auge gehabt – verhindern können, indem Sie für Millionen von Kindern das Strafmündigkeitsalter nach unten bringen.
Meyer: Aber wie geht man dann mit diesen einzelnen 13-Jährigen um?
Müller: Ja, natürlich müssen die Jugendämter in Mülheim jetzt sofort die Alarmglocken im Kopf haben und losgehen und sagen, wir wollen jetzt genau schauen, was passiert da, haben die Eltern überhaupt noch die Möglichkeit, vernünftig zu erziehen. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen wir einschreiten, dann werden wir sofort das Familiengericht mit ins Boot holen.
Die Jugendämter sind nicht allein. Das ist eine Forderung, die geht an der Sache vorbei und sie wird keine einzige Tat verhindern. Und ich möchte als Jugendrichter auch nicht 12-Jährige vor mir stehen haben. Da müssen die Sozialämter ran, die Jugendämter und die Sozialarbeiter.
"Wir werden nicht eine einzige Tat verhindern"
Meyer: Experten glauben, dass 12- bis 14-Jährige, die so handeln, viel Schlimmes erlebt haben müssen und dass sie stattdessen Hilfe brauchen. Das höre ich bei Ihnen jetzt auch so heraus. Deckt sich das mit Ihren Erfahrungen?
Müller: Natürlich! Sie brauchen Hilfe. Sie brauchen aber gegebenenfalls auch die Hilfe in einem Heim, oder sie müssen rausgenommen werden aus der Familie. Diese Instrumentarien haben wir und das weiß auch Herr Wendt. Jetzt für alle deutschen Kinder sofort das Strafmündigkeitsalter auf 12 herunterzubringen, trifft die Falschen. Wir werden nicht eine einzige Tat verhindern. Ich hatte es bereits gesagt. Diese Diskussion wird immer wieder geführt, und zwar seitdem ich Jugendrichter bin – 25 Jahre. Es sind Einzelfälle und die Herunterstufung führt nicht dazu, dass es besser wird.
"Das ist aber Sache der Politik"
Meyer: Es gibt aus dem vorigen Jahr noch einen Fall von Gruppenvergewaltigung von Minderjährigen, und zwar in Velbert in Nordrhein-Westfalen. Auch das waren ausgerechnet türkischsprachige Bulgaren. Ist das ein böser Zufall, oder ist diese Gruppe besonders auffällig?
Müller: Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Ich glaube nicht, dass sie besonders auffällig sind, aber ich denke, dass da die Jugendämter frühzeitig hinschauen müssen und schauen müssen, sind die in der Schule auffällig, sind die hier auffällig, und dann ist es Sache der Jugendämter, gegebenenfalls die Familiengerichte anzurufen. Wir haben hier das Pech, die haben alle braune Augen. Ich habe es gesehen in der "Bild"-Zeitung und so weiter. Aber auch deutsche Jugendliche machen gelegentlich Sachen, wo wir alle nur mit dem Kopf schütteln. Und ich verstehe auch die Öffentlichkeit. Die möchte Reaktionen. Aber diese Reaktionen müssen nicht durchs Strafgericht folgen, sondern durchs Familiengericht, und dann muss auch den Eltern klargemacht werden, so geht das nicht.
Meyer: Sind die Familiengerichte, sind die Jugendämter ausreichend ausgestattet aus Ihrer Sicht?
Müller: Natürlich sagen alle Jugendämter, wir haben nicht genügend Personal und so weiter. Das ist auch so. Im Öffentlichen Dienst wurde in den vergangenen Jahren immer mehr gespart und gespart, und jetzt hat man teilweise die Konsequenzen zu tragen. Das ist aber Sache der Politik!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.