Der Tag
David gewinnt gegen Goliath

Die Beschwerde des Datenschutzaktivisten Max Schrems hat vor dem EuGH Recht bekommen: Eine Vereinbarung zwischen EU und USA zur Datenübermittlung ist ungültig. Und: Unklare Lage nach der Wahl in Nordmazedonien.

Von Katharina Peetz |
Max Schrems steht mit verschränkten Armen vor der Brust vor einer Wand mit Graffiti.
Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte das Verfahren angestoßen. (picture alliance/ dpa - Matthias Röder)
Das "Privacy Shield" ist hinfällig: Mit der informellen Vereinbarung hatte die EU ermöglicht, personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln. Ein Grund für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Gesetzeslage in den USA, die Geheimdiensten weite Zugriffsmöglichkeiten bietet. Alexander Fanta, EU-Korrespondent von netzpolitik.org bewertet das Urteil.
Südosteuropa-Korrespondentin Andrea Beer berichtet über den Ausgang der Wahl in Nordmazedonien. Es war die erste Wahl nach der Umbenennung des Landes. Wegen der Corona-Pandemie war sie zunächst verschoben worden.