Der Tag
Die Mär vom Staatsfunk

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages. Zeit, sich kritisch mit dem öffentlich-rechtlichen System auseinanderzusetzen. Und: Wie es sich anfühlt, wenn man als Investigativ-Journalist von Russland zur unerwünschten Person erklärt wird.

Von Philipp May |
    Auf einem Tisch liegt Münzgeld auf Formularen für Bürgerinnen und Bürger zu den Rundfunkbeiträgen ARD, ZDF und DRadio.
    Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt 17,50 Euro pro Wohnung (dpa / Arno Burgi)
    Ist der Rundfunkbeitrag, mit dem ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme finanzieren, rechtmäßig? Das klärt das Bundesverfassungsgericht. Brigitte Baetz aus der Deutschlandfunk Mediasres-Redaktion erklärt die strittigsten Punkte und sagt, welche Kritik sie am öffentlich-rechtlichen System nachvollziehen kann.
    Das staatlich gestützte Dopingsystem in Russland wäre höchstwahrscheinlich nicht aufgedeckt worden ohne die öffentlich-rechtliche ARD und ihren Doping-Journalisten Hajo Seppelt. Er recherchierte 2014 fast ein Jahr lang in der ganzen Welt, bis seine Story wasserdicht war. Seine Dokumentation brachte den ganzen Skandal ins Rollen, der zur Verbannung zahlreicher Funktionäre, dem Ausschluss der russischen Leichtathleten von Olympia in Rio und im weiteren Verlauf auch des russischen Olympischen Komitees von den Winterspielen in Pyeongchang führte. Seitdem gilt Hajo Seppelt als einer der renommiertesten investigativen Sportjournalisten weltweit, außer in Russland. Dort ist er eine unerwünschte Person. Das ging soweit, dass ihm die russischen Behörden zunächst das Einreisevisum zur Fußball-Wm im Sommer verweigerten. Erst nach der Intervention der Bundesregierung darf er jetzt doch nach Russland, soll sich dort aber einer Befragung durch die Behörden unterziehen. "Der Überbinger der schlechten Nachricht wird in Sippenhaft genommen", erzählt Seppelt.