
Bewerber müssten diesen Verdacht in Einzelfallprüfungen ausräumen, erklärte Ebling im Deutschlandfunk. Auch der Staat müsse sich darauf verlassen können, dass Bewerber zu 100 Prozent zur Verfassung stünden.
Ein pauschaler Ausschluss erfolgt demnach nicht mehr. In der vergangenen Woche hatte das Innenministerium in Rheinland-Pfalz erklärt, für Bewerber die Mitglied in der AfD seien, sei eine Einstellung in den Staatsdienst künftig ausgeschlossen. Staatsrechtler hatten das als verfassungswidrig kritisiert.
Ebling verwies auf Berichte der Verfassungsschutzdienste und betonte, derzeit gingen Gefahren stark vom Rechtsextremismus und einer Partei wie der AfD aus, die sich radikalisiere. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei im Mai als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD klagte dagegen, der Verfassungsschutz setzte die Hochstufung bis zu einer juristischen Klärung aus.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.