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Edathy-Affäre
Ermittlungen gegen Friedrich möglich

In der Edathy-Affäre ist der Weg für Ermittlungen gegen den früheren Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) frei. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erteilte der Berliner Staatsanwaltschaft dazu die Ermächtigung. Friedrich wird des Geheimnisverrats verdächtigt.

    Der CSU-Politiker war im Februar als Agrarminister zurückgetreten. Er hatte im Oktober 2013 während der Koalitionsverhandlungen - als damaliger Innenminister - SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name des SPD-Politikers Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland aufgetaucht war. Bei den Vorwürfen gegen Edathy geht es um den Besitz kinderpornografischer Schriften.
    Informationen aus dem BKA
    Die Informationen über Edathy stammten vom Bundeskriminalamt. Friedrich hatte über seinen Staatssekretär davon erfahren und den Hinweis an Gabriel weitergegeben. Deswegen steht der CSU-Politiker im Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Friedrich argumentiert dagegen, er habe durch den Hinweis Schaden von der künftigen Koalition abhalten wollen.
    In Paragraf 353 b des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass die Verletzung von Dienstgeheimnissen durch Amtsträger nur mit Ermächtigung der obersten Bundesbehörde verfolgt werden kann. Das ist in diesem Fall das Bundesinnenministerium.