
Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" will erfahren haben, dass die Behörden davon ausgehen, dass die Anschläge tatsächlich nur knapp vereitelt wurden - durch die Absage des Länderspiels in letzter Minute.
Dementsprechend gebe es die Gruppe, die die Anschläge verüben wollte, tatsächlich und man rechne damit, dass sie jederzeit einen Anschlag verüben könne.
Die Meldung sorgt für Aufregung, denn bisher war lediglich von einem "sehr konkreten Hinweis" die Rede gewesen, aber eben nicht davon, dass man tatsächlich davon ausgeht, nur knapp einen Anschlag verhindert zu haben.
Ist das so? Nein. Es gibt nach wie vor keine Gewissheit. Tatsächlich stößt der Bericht in eben jenen deutschen Sicherheitskreisen, die von der Zeitung als Quelle genannt werden, auf große Zurückhaltung. Es sei eine Selbstverständlichkeit, heißt es in eben diesen Sicherheitskreisen, dass man im Nachgang zu einer derartig konkreten Terrorwarnung diesen Hinweisen intensiv nachgehe. Das bedeute aber nicht, dass man damit auch unterstellt, es sei definitiv ein Anschlag geplant gewesen - dafür gibt es nach wie vor keine Bestätigung.
Tatsächlich hatten die deutschen Sicherheitsbehörden von Anfang an Zweifel an der Zuverlässigkeit der Hinweise - konkret mit Blick auf die Glaubwürdigkeit der Quelle des französischen Geheimdienstes.
Da die Hinweise sehr konkret waren, gab es aus Sicht der deutschen Behörden jedoch keine Alternative dazu, das Spiel abzusagen.
Da die Hinweise sehr konkret waren, gab es aus Sicht der deutschen Behörden jedoch keine Alternative dazu, das Spiel abzusagen.
Auch schließt niemand aus, dass die Bedrohung tatsächlich real war und möglicherweise noch ist - es gibt eben keine Gewissheit.
Zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Terrorhinweis gehört nun aber, dass man jeder Spur intensiv nachgeht. Genau das passiert zur Zeit. Die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt.
Zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Terrorhinweis gehört nun aber, dass man jeder Spur intensiv nachgeht. Genau das passiert zur Zeit. Die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt.