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EU-Kommission gegen Apple
Prozessbeginn um Steuernachzahlung für Apple

Vor dem EU-Gericht in Luxemburg hat heute der Prozess zwischen Apple und der EU-Kommission begonnen. Apple wehrt sich gegen eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland, die die EU verlangt. Der Ausgang des Verfahrens könnte Weichen für die künftige Besteuerung von US-Unternehmen stellen.

Von Paul Vorreiter | 17.09.2019
Der Konzern Apple erlebt einen Umsatzeinbruch im Januar 2018
Apple soll mit seinem Steuermodell gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben (Mairo Cinquetti/NurPhoto/dpa )
13 Milliarden Euro plus Zinsen, das ist die Summe, die die streitbare EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager im August 2016 von dem US-Digitalkonzern gefordert hatte. Genau genommen, die Apple an Irlands Staatskasse überweisen soll.
Geld, das die EU-Kommission als unerlaubte Steuerbeihilfe einstuft. Hintergrund ist ein gegen das EU-Wettbewerbsrecht unzulässiges Steuersparmodell. Der betroffene Zeitraum: 2003 bis 2014.
Apples Steuermodell
Und so soll das Steuersparmodell funktioniert haben:
Apple habe seinen kompletten Gewinn aus dem Verkauf seiner Produkte in Europa über den Firmensitz in Irland laufen lassen. Dort wurde der Gewinn aufgespalten. Nur ein kleiner Teil wurde über den Standort in Dublin abgerechnet, der Großteil des Gewinns ging an einen fiktiven Verwaltungssitz, der nur auf dem Papier bestand und nach dem irischen Steuerrecht bis 2014 gar nicht steuerpflichtig war.
2011 hatte Apple bei einem Gewinn von 16 Milliarden Euro weniger als 50 Millionen Euro über die irische Tochtergesellschaft versteuert. Der Großteil ging an den Verwaltungssitz, wo er nicht versteuert werden musste.
So wurden 2011 nur 0,05 Prozent entrichtet. Der effektive Steuersatz ging sogar noch weiter zurück. 2014 waren es:
"0,005 Prozent."
Betont ungläubig präsentierte Vestager diese Zahl, um zu unterstreichen, wie unfair diese Praxis sei. Aus Sicht von Irland ging allerdings alles mit rechten Dingen zu: Das EU-Mitglied will die Rückzahlung eigentlich gar nicht.
Wo sollen Unternehmen ihre Steuern zahlen?
Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geht es damit nicht nur um die Frage, ob die von der EU-Kommission geforderte Rückzahlung gerechtfertigt ist: Es geht auch um die Grundsatzfrage, wo Unternehmen besteuert werden.
Apple argumentiert, in seinem Heimatland würden die Produkte entwickelt, damit die Werte geschaffen, und deshalb müsse Apple einen Großteil seiner Gewinne in den USA versteuern.
Heute und morgen sind beide Parteien zur mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof und präsentieren ihre Argumente. Eine Entscheidung wird erst in mehreren Monaten erwartet.