Freitag, 29. März 2024

Digitale-Märkte-Gesetz der EU
Wie die EU digitale Gatekeeper regulieren will

Die EU will Google, Amazon, Facebook, Apple und teilweise auch Microsoft strenger regulieren. Beim dafür geplanten Digitale-Märkte-Gesetz (DMG) ist eine Einigung in Sicht. Die EU-Kommission hat Vorschläge eingereicht und das EU-Parlament hat abgestimmt. Nun ist das Gesetz einen wichtigen Schritt weiter.

Von Carolin Born | 15.12.2021
Margrethe Vestager gestikuliert während eines Interviews
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Digitales will strengere Regeln für den digitalen Raum (imago/Photothek/Thomas Trutschel)
Bereits im Dezember 2020 hat die EU-Kommission ihre Pläne zum „Digital Markets Act“ vorgestellt. Im September gab nun der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz grünes Licht. Am 15. Dezember einigten sich die Abgeordneten des EU-Parlaments auf eine Position zum Gesetz über digitale Märkte. Mit dem nun gefundenen Kompromiss der Parlamentarier können die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die finale Ausgestaltung des Gesetzes beginnen.


Worum geht es in dem Gesetz?

Große digitale Plattformen, sogenannte digitale Gatekeeper, können aufgrund ihrer schieren Größe verhindern, dass Konkurrenten auf dem Markt eine Chance haben. Um die Macht dieser Gatekeeper zu begrenzen, will die EU ihnen strengere Vorgaben machen, erklärt etwa Anna Cavazzini, Europaabgeordnete von den Grünen. Ziel sollte es sein, den digitalen Binnenmarkt neu zu organisieren - nach demokratischen Regeln und die Macht der Gatekeeper zu begrenzen. Denn die geben momentan die Regeln vor.

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Wer sind die digitalen Gatekeeper?


Wer dazu gehört, darüber haben EU-Parlament und EU-Kommission unterschiedliche Auffassungen. Die grundsätzlichen Kriterien formuliert die EU so: Die Gatekeeper-Kriterien sind erfüllt, wenn ein Unternehmen eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist; über eine starke Vermittlungsposition verfügt, das heißt eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet, eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung hat oder bald haben wird.
Digital Markets Act - die EU will die Macht der Online-Plattformen begrenzen
Der Vorschlag des Parlaments sieht vor, darunter Konzerne mit mehr als 80 Milliarden Euro Marktkapitalisierung zu fassen, die mindestens eine Plattform kontrollieren. Die Kommission wollte ursprünglich eine Schwelle von 65 Milliarden vorgeschlagen. Der Grund für die höhere Grenze ist unter anderem, dass die rund 80 Beamten der EU-Kommission, die für die Umsetzung des DMA zuständig sein werden, ganze Arbeit leisten können – und nicht zu viele Unternehmen kontrollieren müssen. Trotzdem wären neben den großen vier (Google, Amazon, Facebook und Apple) auch der Hotelvermittler Booking.com betroffen oder der Online-Versandhändler Zalando. Die Sozialdemokratin Evelyne Gebhardt schätzt, dass die Zahl der Gatekeeper zwischen 11 und 14 liegen wird.
Amazon
Für Unternehmen mit mehr als 80 Milliarden Euro Marktkapitaliserung könnten neue Regeln gelten (dpa)


Was soll sich für kleinere digitale Unternehmen verbessern?


Kleinere Unternehmen sollen zum Beispiel auf den großen Plattformen und in Suchmaschinen sichtbarer werden. Das Angebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher soll sich dadurch vergrößern und eine faire Konkurrenz mit den Gatekeepern möglich werden.


Welche Maßnahmen sollen dabei helfen?


Eigene Produkte bevorzugen: Gatekeeper wie Amazon oder Apple Produkte sollen eigene Produkte und Dienstleistungen in der Präsentation und Auflistung nicht bevorzugen. Ähnlichen Leistungen und Produkte von Drittanbietern müssen genauso prominent sichtbar sein.

Kontaktverbot: Verbraucher und Verbraucherinnen dürfen nicht daran gehindert werden, sich an Anbieter außerhalb der Plattform zu wenden.

Fest installierte Software und Apps: Nutzerinnen und Nutzer großer Plattformen dürfen demnach von den Gatekeepern nicht daran gehindert werden, Software und Apps zu deinstallieren.

Personalisierte Werbung: Es gab viele Forderungen, personalisierte Werbung zu verbieten. Im Kompromissentwurf heißt es nun, dass Nutzerinnen und Nutzer personalisierter Werbung zustimmen müssen. Im zugehörigen Erwägungsgrund steht zudem, dass die Daten von Kindern nicht für kommerzielle Zwecke verarbeitet werden dürfen. Also, zumindest für Minderjährige wurde die Klausel durchgesetzt.

Interoperabilität der Messenger-Dienste: Ein weiterer wichtiger Punkt war im Vorfeld die sogenannte Interoperabilität, damit Nutzerinnen und Nutzer Textnachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Diensten hin und her schicken können. Die Grüne EU-Abgeordnete Anna Cavazzini: „Das könnte Verbraucherinnen die Wahl geben, den Messenger-Dienst zu wählen, der den besten Standards zum Beispiel im Datenschutz folgt – und nicht den mit den meisten Nutzerinnen.


Was passiert, wenn die Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen?


Dann soll es Bußgelder geben. Das EU-Parlament sieht vor, dass diese bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes betragen können, wenn Unternehmen dauerhaft gegen die neuen Regeln verstoßen.

Quellen: Carolin Born, EU-Kommission, EU-Parlament, dpa, cc