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Europäischer Gerichtshof
Stärkung für Stromkunden

Erhöhen Energieversorger die Preise, müssen sie ihre Kunden über Grund und Umfang vorab informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die neue Rechtsansprüche gelten ausdrücklich auch für die Vergangenheit.

Von Michael Reißenberger | 23.10.2014
    Die Luxemburger Richter kippten Klauseln in Verträgen für deutsche Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Jeder EU-Staat müsse einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, hieß es zur Begründung. Die Kunden müssten die Möglichkeit haben, gegen eine Preisänderung vorzugehen.
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