Die Luxemburger Richter kippten Klauseln in Verträgen für deutsche Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Jeder EU-Staat müsse einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, hieß es zur Begründung. Die Kunden müssten die Möglichkeit haben, gegen eine Preisänderung vorzugehen.
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