Dienstag, 19. März 2024

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"Ewiger Landfriede" vor 525 Jahren
Ende des gesetzlosen Mittelalters

Der von König Maximilian I. verkündete "Ewige Landfriede" beendete die blutrünstigen Fehden des Mittelalters und stärkte die Rechte des einfachen Volks. Mit der Gründung eines Reichskammergerichts wurde zugleich die Gewaltenteilung des modernen Rechtsstaates vorweggenommen.

Von Christoph Schmitz-Scholemann | 07.08.2020
    Holzstich von Maximilian I. (1459-1519), deutscher König und Kaiser des Heiligen Römoschen Reiches Deutscher Nation, von einem unbekannten Schüler Albrecht Dürers
    Maximilian I., deutscher König und späterer Kaiser, verkündete am 7. August 1495 in Worms den "Ewigen Landfrieden" (CPA Media/Pictures From History)
    Auf dem Weg zur Verwirklichung des Rechtsstaats in Deutschland markierte der 7. August 1495 einen bitter nötigen Schritt. Die Verkündung des "Ewigen Landfriedens" auf dem Reichstag in Worms geschah zu einer Zeit, als die Rechtspflege in Deutschland auf einem Tiefpunkt angelangt war. Der Rechtshistoriker Markus Hirte ist Direktor des Mittelalterlichen Kriminalmuseums in Rothenburg ob der Tauber:
    "Das war eine ganz brutale und harte Zeit im 15. Jahrhundert. Exzessive Folterungen, grauenvolle Hinrichtungen. Es gab kaum geschriebenes Recht."
    Zeitalter der Kleinkriege und blutigen Fehden
    Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war ein halb Europa umfassender Flickenteppich aus Fürstentümern, Städten, freien Herren und Rittern. Diese sogenannten Reichsstände herrschten über ihre oft sehr kleinen Territorien nach jeweiligem Landesbrauch und rieben sich mit Hingabe in Kleinkriegen und Fehden auf. Der Kaiser, der über allem schwebte, hatte wenig Macht und noch weniger Geld.
    "Wir haben eine sehr gewaltaffine Zeit. Streite wurden häufig mit der Faust gelöst. Es gab daneben auch noch die Möglichkeit, sich in einem Vergleich zu einigen oder vor Gericht zu gehen. Aber selbst wenn man vor Gericht ging, wurde es richtig kompliziert. Weil all diese vielen kleinen Territorien ihre eigenen Jurisdiktionen hatten und die längste Zeit eines Verfahrens darauf aufgewendet wurde, wer in welchem Kontext eigentlich wie zuständig war."
    Rechtlosigkeit des einfachen Volks
    Vor allem für das einfache Volk war die Rechtlosigkeit eine ständige Bedrohung. Leute von Stand griffen bei Rechtsbrüchen zur Fehde - mit schrecklichen Folgen.
    "Fehde ist eine rechtlich kanalisierte Form der Rache. Also Rache und Blutrache. Will sagen, auf eine Verletzungshandlung der Partei A folgt eine Gegenverletzungshandlung der Partei B und meistens ist diese etwas heftiger, als die vorangegangene, so dass wir es mit einer Gewaltspirale zu tun haben."
    So konnte die Beleidigung eines Ritters oder eine Jagdwilderei zur Verwüstung ganzer Landstriche führen. Die Unhaltbarkeit dieser chaotischen Zustände wurde allseits beklagt. Ernsthafte Abhilfe kam aber erst am Ende des 15. Jahrhunderts in Sicht, als die innere Schwäche des Reichs außenpolitische Folgen zeitigte: Kriegsgefahr drohte vom Südostrand, wo die muslimischen Osmanen 1453 Konstantinopel eingenommen hatten.
    Äußere Bedrohung leitet Umdenken ein
    Für Krieg gegen äußere Feinde war das Reichsoberhaupt zuständig, damals der streitlustige Maximilian I., der kurz vor seiner Krönung zum Kaiser stand. Er hatte aber weder Geld noch Soldaten und lud deshalb die Reichsstädte, die Fürsten und die freien Herren zu einer Versammlung nach Worms, dem Reichstag.
    "So ermahnen wir euch … (dass Ihr) in unsere und des Reichs Stadt Worms … kommet, die oft gemeldeten türkischen Sachen zu beraten …".
    Von März bis August 1495 tagten die Reichsstände. Es stellte sich bald heraus, dass viele den Zusammenhang zwischen der inneren Schwäche und der äußeren Bedrohung des Reichs erkannt hatten. Und so verhandelte man nicht nur über die Kriegskasse, sondern auch über eine Möglichkeit, den inneren Frieden des Reichs zu fördern. Das Ergebnis war der "Ewige Landfrieden". Das Gesetz, das für alle Zeiten gelten sollte, ordnete an, dass "… niemand, von welchen Würden, Standes oder Wesens er sei, den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern soll …". Dazu Historiker Markus Hirte:
    Erster Versuch der Gewaltenteilung - lange vor 1789
    "Ewiger Landfrieden bedeutete: absolutes Fehdeverbot im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Wir können das als ein Monument für das Gewaltmonopol des Staates sehen. Konflikte dürfen nicht mehr mit der Faust, sondern nur noch vor Gericht ausgetragen werden. Der zweite wichtige Punkt dieser Reform war die Installierung eines Gerichtes, des Reichskammergerichts. Das Reichskammergericht sprach nicht mehr wie die früheren Königsgerichte im Namen des Königs Recht, sondern im Namen des Reiches. Und so haben wir hier schon lange vor der Französischen Revolution so den ersten kleinen Versuch zu einer Gewaltenteilung."
    In einer Zeit, als Willkür und Gewalt das Leben in Deutschland prägten, brachte der "Ewige Landfrieden" die Idee des modernen Rechtsstaats auf den Weg: Die Herrschaft des für alle geltenden Gesetzes, verbunden mit der verbindlichen Entscheidung neutraler Gerichte. Beides sind bis heute die Kennzeichen von Ländern, in denen man gerne lebt.