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Facebook und die Nutzerdaten
Klare Absage an die Datengier

Facebook darf nicht mehr ungebremst Daten von Internetnutzern sammeln und verwerten. Der US-Konzern hat nach Ansicht des Bundeskartellamts seine beherrschende Stellung als Internet-Netzwerk unrechtmäßig ausgenutzt. Während Politiker und Verbraucherschützer zufrieden sind, hat Facebook juristische Beschwerde angekündigt.

Von Panajotis Gavrilis | 07.02.2019
    Das Logo des sozialen Netzwerks Facebook und das Zeichen für "Gefällt mir nicht" (Daumen runter) werden auf einem Bildschirm angezeigt.
    Facebook missbrauche seine beherrschende Stellung, hat das Bundeskartellamt befunden (dpa / Monika Skolimowska)
    Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist eine klare Ansage an Facebook: Laut Behörde sammelt und verknüpft der Social- Media-Konzern zu viele Daten zum Beispiel über den "Gefällt mir"-Button auf fremden Websites oder über die eigenen Dienste wie Whatsapp oder Instagram. Das müsse sich ändern, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
    "Der Kern ist also eine Verhinderung der Zusammenführung all dieser Daten, die Facebook von uns sammelt. Die Daten verbleiben dann sozusagen, wenn man sich das bildlich vorstellen kann, bei diesem einzelnen Dienst und dürfen auch nur dort verarbeitet und auch nur dort genutzt werden."
    Drei Jahre hat das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Facebook gedauert, aus dem hervorgeht: Zwar dürfe Facebook Nutzerdaten weiter sammeln, aber, so Mundt: "Sie dürfen in Zukunft all diese Daten nur noch zusammenführen unter der Bedingung, dass der Nutzer in diese Zusammenführung wirklich einwilligt."
    Künftig ausdrücklicher Widerspruch möglich
    Konkret heißt das: Nutzer sollen in Zukunft ausdrücklich widersprechen können, dass zum Beispiel ihre Whatsapp-Daten mit ihrem Facebook-Profil verknüpft werden dürfen. Wie das konkret aussehen soll? Noch unklar.
    Mit etwa 30 Millionen privaten Nutzern jeden Monat und einem Marktanteil von 80 Prozent gäbe es keine Alternative zu Facebook. Der Anbieter besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche diese, so Mundt.
    "Was wir hier vornehmen, ist letztlich nichts anderes als eine Art interne Entflechtung oder Zerschlagung von Facebook hinsichtlich der Verarbeitung der Daten bei diesem Unternehmen."
    Facebook muss sein Geschäftsmodell ändern, so das Kartellamt.
    "Um das beanstandete Verhalten abzustellen" wie es heißt, gibt die Behörde dem Konzern zwölf Monate Zeit. Bereits in den nächsten vier Monaten soll Facebook erste Lösungsvorschläge präsentieren.
    Der Konzern selbst hat bereits erwägt, gegen die Entscheidung des Kartellamtes juristisch vorzugehen.
    Richtungsweisende Entscheidung
    Der Social-Media-Anbieter argumentiert, er habe keine marktbeherrschende Stellung und verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Ob diese eingehalten werde, dafür seien außerdem Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig, so Facebook.
    Die Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley indes begrüßte die Entscheidung des Bundeskartellamtes, die Verknüpfung der Daten einzuschränken.
    Zustimmung kommt auch von Verbraucherschützern und vom neuen Bundesdatenschutzbeauftragen Ulrich Kelber: Das vorliegende Verfahren zeige, wie eng Datenschutz und Kartellrecht verwoben seien. Konzerne wie Facebook könnten nicht einfach so weiter machen wie bisher, so Kelber.
    Die Grünen sprechen von einer richtungsweisenden Entscheidung. Und die FDP betont, dass die "Absage an eine ungebremste Datensammelwut überfällig" gewesen sei.