
Insgesamt gibt es rund 3800 Privatschulen in Deutschland. Sie können in kirchlicher Trägerschaft sein oder ein besonderes pädagogisches Konzept anbieten. Bekannt sind Waldorfschulen und Montessori-Schulen. Häufig werden an diesen Schulen Eltern in Entscheidungsprozesse eingebunden, wirken in Gremien mit und stellen das Personal ein. Das klappt in den allermeisten Fällen gut.
Doch es gibt einzelne Fälle, in denen sich die Gründer von freien Schulen in einem problematischen Umfeld bewegen. Diese Fälle werfen die Frage auf, ob aus Idealismus Ideologie werden kann und ob möglicherweise auch fragwürdige Unterrichtsinhalte vermittelt werden.
Wie viele freie Schulen gibt es in Deutschland?
Im Bundesverband der Freien Alternativschulen organisieren sich rund 120 Schulen, die besonders viel Wert legen auf ein selbstbestimmtes Lernen und demokratische Mitbestimmung. Diese Freien Schulen können gegründet werden, um ein pädagogisches Konzept anzubieten, das sich von staatlichen Schulen unterscheidet. Der Staat prüft Konzept und Finanzierung, danach handeln diese Schulen weitgehend eigenverantwortlich.
In Nordrhein-Westfalen ist die Freie Schule in Köln ein Beispiel für ein gelungenes Schulkonzept. Rund 130 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule, die Unterricht von der 5. bis zur 10. Klasse anbietet. Solche Schulen gelten als Alternative zum Unterricht an staatlichen Schulen.
In Niedersachsen vermarktet sich die freie Schule „LernArt“ als Alternative zum staatlichen Schulsystem. In einem Werbevideo auf ihrer Homepage betont die Schule die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern.
Die Freiheit, die der Staat den Schulbetreibern gewährt, wirft Fragen auf. Denn die Gründer der Schule bewegten sich offenbar in einem problematischen Umfeld. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete vor drei Jahren über den Fall, das Material liegt auch dem Deutschlandfunk vor.
Der Fall der LernArt-Schule in Niedersachsen
Die "Spiegel"-Recherchen zeigen, dass der Gründer der Schule einen Blog mit verschwörungstheoretischen Inhalten geführt hat. Darin schrieb er, dass er nicht viel vom Staat und seinen Gesetzen halte. Auch würde er dem Staat gern die Existenz absprechen. Der Gründer hat sich von seinen Inhalten distanziert.
Die Schule wollte sich auf Anfrage vom Deutschlandfunk nicht zu den Vorwürfen äußern, betonte aber, die "LernArt"-Schule stehe „für demokratische Mitbestimmung, einen diskriminierungsfreien Lernraum, Offenheit für Vielfalt und eine klare Abgrenzung gegenüber Rechtsextremismus, Antisemitismus, Reichsbürgern und anderen verfassungsfeindlichen Haltungen“.
Hinweise auf eine ideologische Unterwanderung im Unterricht gibt es nicht. Aber es gibt Indizien, in welchem Umfeld sich Lehrkräfte und Schulleitung bewegen. So waren die Schule und mindestens ein Lehrer mehrmals auf einem Festival im brandenburgischen Friesack zu Gast, auf das Innenministerium und Verfassungsschutz ein Auge geworfen haben.
In einer Einschätzung des Verfassungsschutzes hieß es über die Festivalteilnehmer, „deren Bandbreite reicht von verfassungsschutzrelevanten Delegimitierern der Demokratie über Rechtsextremisten bis hin zu Reichsbürgern und Glorifizierern der DDR“.
Bei den Inhalten gebe es etliche Anknüpfungspunkte für extremistische und undemokratische Ansichten. Ein offizieller Beobachtungsgegenstand des brandenburgischen Verfassungsschutzes ist das Festival jedoch nicht. Darauf beruft sich auch die "LernArt"-Schule.
Wie hat das Kultusministerium in Niedersachsen reagiert?
Das Ministerium bestätigt schriftlich, dass es Hinweise und Vorwürfe gegen den Schulträger der Freien Schule Oberndorf und eine dort tätige Lehrkraft gegeben habe. Daraufhin sei das zuständige Landesamt in Lüneburg tätig geworden.
Eine Überprüfung ergab "keine bestätigten Tatsachen, aus denen sich ableiten ließ, dass die Person gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstieß". Die Schule kann also weitermachen, trotz der fragwürdigen Kontakte und Auftritte mehrerer Akteure.
Wie werden freie Schulen genehmigt und kontrolliert?
Freie Schulen entwickeln ein Schulkonzept, das sie den Schulbehörden vorlegen. Dabei unterscheiden sich die Genehmigungswege je nach Bundesland, denn Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das pädagogische Konzept, die Finanzierung, der Schulort und die Personalliste sind Teil des Genehmigungsverfahrens. Festgestellt wird, ob die Schülerinnen und Schüler einen Bildungserfolg erwarten können, der gleichwertig zu staatlichen Schulen ist.
Privatschulen nehmen Prüfungen ab und stellen Zeugnisse aus, ohne dass dafür die Genehmigung weiterer Stellen notwendig ist. Deswegen spricht man von „Ersatzschulen“. Sie können Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien ersetzen und bekommen eine staatliche Förderung. Wie hoch diese ist, wird in den Schulgesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen liegt sie zum Beispiel bei 85 Prozent. Den Rest müssen die Schulen etwa über Mitgliedsbeiträge selbst einwerben.
In Niedersachsen gab es zuletzt mehrere problematische Fälle, nicht nur den der "LernArt"-Schule. Das dortige Kultusministerium teilte dem Dlf schriftlich mit, es stelle durch klare gesetzliche Vorgaben sicher, dass es an Ersatzschulen nicht zu einer ideologischen Unterwanderung kommt. Im Genehmigungsverfahren werde geprüft, ob Schulträger und Schulleitung die erforderliche Eignung besitzen und die Gewähr bieten, die verfassungsmäßige Ordnung zu achten.
Bei entsprechenden Hinweisen könne eine Genehmigung versagt werden. Auch im laufenden Betrieb müssten Unterricht und Erziehung dem Bildungsauftrag nach dem niedersächsischen Schulgesetz entsprechen, im Einklang mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der niedersächsischen Verfassung stehen. Extremistische oder staatsdelegitimierende Inhalte seien unzulässig. Bei konkreten Hinweisen auf Fehlverhalten könne die Schulbehörde bis hin zu einer Unterrichtsuntersagung gegenüber einzelnen Lehrkräften einschreiten.
Privatschulen sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden
Es gibt viele freie Schulen, die in einer Bildungsregion anerkannt sind und das Vertrauen vieler Eltern haben. Eltern sehen diese Schulen als Chance, ihren Kindern die Teilnahme an einem Lernkonzept zu ermöglichen, das sich von staatlichen Schulen unterscheidet. Trotzdem verweisen Bildungsforscher darauf, dass es aus dem Umfeld von Rechtsradikalen und Verschwörungsideologen immer wieder Versuche gebe, eigene Schulen zu gründen. Staatliche Kontrollen sind deshalb wichtig.
Andererseits gibt es auch an staatlichen Schulen die Möglichkeit, dass sich Lehrkräfte in einem problematischen Umfeld bewegen und verschwörungstheoretischen Inhalten anhängen. Schulen sollten sich deshalb zur Demokratie zu bekennen und das auch offen leben – egal, ob staatlich oder privat.















