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Gegen die Online-Konkurrenz
Kabinett beschließt Apotheken-Reform

Die Zahl der Deutschen, die Medikamente im Internet kaufen, steigt. Gesundheitsminister Spahn will Apotheken vor Ort stärken und besser vor der Konkurrenz im Internet schützen. Dafür hat das Kabinett ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Die FDP hält es nicht für europarechtskonform.

Von Josephine Schulz | 17.07.2019
Ein Apotheker steht hinter der Ladentheke und schaut in den Computer, hinter nimmt eine Pharmazeutische Assistentin ein Medikament aus dem Regal
Apotheken vor Ort sollen in Zukunft mehr Aufgaben übernehmen dürfen (picture alliance/ imageBROKER/ Jochen Tack)
Gesundheitsminister Jens Spahn will die örtlichen Apotheken stärken. Mit einem Gesetz, das das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat, sollen sie unter anderem vor der Konkurrenz aus dem Internet geschützt werden. Es gibt allerdings Zweifel, ob das rechtlich machbar ist.
Spahn selbst sagte heute: "Die Apotheke ist ein gutes Stück Heimat und genau die Apotheken, die vor Ort so eine wichtige Aufgabe in der Versorgung übernehmen, wollen wir stärken, indem wir ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum geben, zusätzlich Finanzen bereitstellen für zusätzliche Dienstleistungen über die Abgabe der Arzneimittelpackung hinaus."
Umstrittener Einheitspreis
Konkret will der Minister, dass Apotheken für Not- und Nachtdienste besser bezahlt werden. Außerdem sollen die Apotheker mehr Aufgaben übernehmen, zum Beispiel bei der Medikationsberatung. In Modellprojekten soll getestet werden, ob es funktioniert, wenn Grippeimpfungen in der Apotheke verabreicht werden. Insgesamt sind 215 Millionen Euro für zusätzliche Honorare vorgesehen.
Besonders umstritten im Entwurf ist die sogenannte Preisgleichheit. Spahn will, dass für verschreibungspflichtige Medikamente ein einheitlicher Preis gilt, egal woher der Kunde die Medikamente bezieht. Der Europäische Gerichtshof hatte aber 2016 entschieden, dass Online-Apotheken aus dem Ausland Kunden sogenannte Boni anbieten dürfen. "Das ist natürlich gegenüber den Apotheken hier bei uns in Deutschland, die das nicht können und nicht dürfen, eine unfaire Situation. Und deshalb stellen wir hier eine Gleichpreisigkeit im Rahmen des Sozialgesetzbuchs 5, also der Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte, her."
Dass Apotheken in Deutschland, egal ob analog oder online, keine Rabatte anbieten dürfen, hat das Landgericht Düsseldorf erst heute in einem Urteil bestätigt. Eine Versandapotheke wollte Schadenersatz, weil die Apothekerkammer ihr verboten hatte, mit Hotelgutscheinen Kunden anzuwerben. Das Gericht wies die Klage ab.
Lob von den Apothekern
Gegen Spahns Vorschlag hier gleiche Bedingungen herzustellen, gibt es rechtliche Bedenken. Eigentlich hat Deutschland schon eine Preisbindung für Medikamente. Wegen dieser läuft bei der EU ein Vertragsverletzungsverfahren. Spahn will die Preisgleichheit jetzt ins Sozialgesetzbuch verschieben. Dass sie dadurch europarechtskonform wird, daran gibt es Zweifel unter anderem aus dem Justizministerium. Spahn sagte dazu: "Da uns sehr an einem Dialog, an einem guten Miteinander und natürlich an einer Lösung, die hält, gelegen ist, werden wir jetzt zeitnah das Gespräch mit der Kommission suchen."
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus glaubt nicht daran. Sie sagte gegenüber dem Deutschlandradio Hauptstadtstudio: "Herr Spahns Lösung ist nicht europarechtskonform. Da sagen sehr viele Leute, das wird sowieso nicht fruchten." Die FDP hat einen Alternativvorschlag: "Warum brechen wir nicht diese Preisbindung, diese Gleichpreisigkeit in einem ganz kleinen Korridor auf? Das können zwei Euro sein. Dass ich also sage: Höchstpreis, Mindestpreis. Das würde dazu führen, dass der Europaversandhandel Boni geben darf, und dass aber eben auch der inländische Versandhandel, denn es gibt viele Apotheken, die auch einen kleinen Versandhandel betreiben, auch Boni geben darf."
Lob kam von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Viele Vorschläge, die die Apothekerschaft schon seit Jahren macht, würden in dem Gesetzentwurf aufgegriffen und könnten die Versorgung von Patienten verbessern.