
Das Gericht gab seiner Klage statt. Es ging um Äußerungen, die Wiesendanger 2022 im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Magazin "Cicero" getätigt hatte. In dem Interview warf er Drosten vor, die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus gezielt getäuscht zu haben, um eine mutmaßliche Herkunft des Erregers aus chinesischen Laboren zu vertuschen. Schon der Deutsche Presserat hatte "Cicero" damals gerügt. Die Veröffentlichung der Vorwürfe ohne jede Einordnung sei ein schwerer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.
(AZ: 324 O 518/24)
Diese Nachricht wurde am 17.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
