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Germanwings Tarifkonflikt
Die Rechte von Fluggästen bei Streik

Der für Freitag von 6 Uhr bis 12 Uhr geplante Pilotenstreik könnte bei Germanwings 164 Flüge treffen. Die Arbeitsniederlegung würde Verbindungen an sieben deutschen Flughäfen betreffen. Betroffene Passagiere sollten unbedingt ihre Rechnungen aufbewahren, um Ansprüche geltend machen zu können.

Von Michael Braun | 28.08.2014
    Eine Maschine der Fluggesellschaft Germanwings landet am 9. Juni 2010 auf der Internationalen Luftfahrtausstellung in Berlin.
    Ob alle Flugzeuge von Germanwings angesichts des angedrohten Pilotenstreiks starten oder landen, ist noch nicht sicher. (AFP Photo / Johannes Eisele)
    Passagiere haben grundsätzlich kein Recht auf Entschädigung, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt oder sich verspätet. Das sei höhere Gewalt, sagt der Bundesgerichtshof. Eine finanzielle Entschädigung ist nur dann drin, wenn der Kunde belegen kann, dass die Fluggesellschaft nicht genug getan hat, um die Streikfolgen für ihre Kunden abzumildern. Wenn ein Flug ausfällt, kann die Fluggesellschaft zunächst einen Ersatzflug organisieren. Für Reisen innerhalb Deutschlands kann sie ihren Gästen auch Ersatztickets für Bus oder Bahn anbieten. Es ist empfehlenswert, auch bei einer großen absehbaren Verspätung zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen zu sein. Denn wenn die Fluggesellschaft kurzfristig einen Ersatzflug anbieten kann, wäre die Gefahr groß, dass der Reisende ihn dann verpasst.
    Anspruch auf Essen und Trinken bei längerer Wartezeit
    Bei längerer Wartezeit stehen den Fluggästen Betreuungsleistungen zu. Das regelt die EU-Fluggastverordnung. Wenn sie zwei Stunden oder mehr warten müssen, haben sie Anspruch auf Essen und Getränke. Sie dürfen auf Kosten der Fluggesellschaft zwei Telefonate führen –oder aber zwei Faxe oder E-Mails abschicken. Welche Wartezeit akzeptabel ist, hängt auch von der Länge der Flugstrecke ab: je kürzer die ist, desto kürzere Wartezeiten gelten. Wenn die Passagiere länger als fünf Stunden warten müssen, können sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
    Verschiebt der Abflug sich auf den nächsten Tag, dann muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten in einem Hotel inklusive Transfer übernehmen. Die Kunden haben jedoch nur Anspruch auf die Kosten für ein Standard-Hotelzimmer, die Unterkunft in einem Luxushotel können sie nicht geltend machen. Generell sollten die Fluggäste unbedingt ihre Rechnungen aufbewahren, damit sie sie dann bei der Fluggesellschaft zur Erstattung einreichen können. Es ist ratsam, Daten aus dem Internet möglichst ausdrucken, um später einen Beleg zu haben.