Montag, 29. April 2024

Selbstbestimmungsgesetz
Bundestag erleichtert Änderung des Geschlechtseintrags

Für eine Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags beim Standesamt braucht es künftig kein psychiatrisches Gutachten mehr. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor. Kritiker beklagen mangelnden Jugendschutz und warnen vor Missbrauch.

Geuther, Gudula | 12. April 2024, 12:36 Uhr
Nahaufnahme der Hände: Eine Person malt sich ihre Fingernägel in den Farben der Transgender-Pride-Flagge an.
Protest vor dem Bundestag in Berlin gegen das Selbstbestimmungsgesetz: Manchen geht die liberalere Neuregelung des Geschlechtseintrags zu weit, anderen nicht weit genug. (picture alliance / dpa / Jörg Carstensen)