Selbstbestimmungsgesetz
Bundestag erleichtert Änderung des Geschlechtseintrags
Für eine Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags beim Standesamt braucht es künftig kein psychiatrisches Gutachten mehr. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor. Kritiker beklagen mangelnden Jugendschutz und warnen vor Missbrauch.