
Eine Geschworenenjury in San Francisco sah es als erwiesen an, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen unter anderem über eine hohe Anzahl von gefälschten Konten bei Twitter ein Wertpapiergesetz verletzte. Weil dies den Aktienkurs drückte, könnte er jetzt dazu verpflichtet werden, den damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen.
Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes muss noch berechnet werden. Ein Anwalt der klagenden Aktionäre schätzt die Summe auf etwa 2,5 Milliarden Dollar. Musks Anwälte kündigten allerdings Berufung an.
Den ebenfalls erhobenen Vorwurf eines planmäßigen Betrugs gegen Musk sahen die Geschworenen als nicht erwiesen an. Der Unternehmen hatte Twitter im Jahr 2022 gekauft und später in X umbenannt.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
