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Gesetz zur Umsatzsteuerhaftung
Mehr chinesische Onlinehändler mit deutschen Steuernummern

Wenn Händler auf den Plattformen von Amazon, Ebay und Co. keine Umsatzsteuer abführen, stehen bald die Betreiber dafür gerade. So regelt es ein Gesetz, das vor allem auf chinesische Onlinehändler abzielt. Und das zeigt schon erste Wirkung - allerdings hakt es hier und da noch bei der Umsetzung.

Von Sina Fröhndrich | 26.02.2019
Auf einem Computermonitor sind die Web-Adressen von Ebay und Amazon zu sehen.
Fast 12.000 Onlinehändler aus China, Taiwan, Hongkong und Macau haben mittlerweile eine Steuernummer bekommen (dpa-Zentralbild)
Zeigt das Gesetz zur Umsatzsteuerhaftung schon Wirkung?
Die Zahl chinesischer Händler mit einer Steuernummer ist rasant gestiegen in den vergangenen Monaten. Beim zuständigen Finanzamt Neukölln in Berlin haben sich mittlerweile fast 12.000 Onlinehändler aus China, Taiwan, Hongkong und Macau angemeldet – sie haben eine Steuernummer bekommen. Zum Vergleich: Vor einem Jahr waren es gerade mal knapp 700 angemeldete Händler aus diesen Ländern – wir sehen also eine Versiebzehnfachung.
Auch bei US-Händlern, die sich in Bonn registrieren müssen, steigen die Zahlen, auch wenn da nur sehr wenige, nämlich knapp 350 gemeldet sind. Das dürfte Finanzminister Olaf Scholz und seine Länderkollegen freuen, denn das sollte unterm Strich auch mehr Umsatzsteuer in die Kassen spülen. Das Gesetz zur Umsatzsteuerhaftung scheint also zu fruchten.
Blicken wir nochmal auf das Gesetz – wie genau werden die Marktplatzbetreiber in Haftung genommen?
Sie dürfen nur noch Händler zulassen, die eine Bescheinigung vom Finanzamt vorlegen, die beweist, dass sie steuerlich registriert sind. Eigentlich muss das ab diesem Freitag, 1. März, der Fall sein. Wer keinen Nachweis hat, müsste gesperrt werden – oder Amazon, Ebay, Alibaba und Co. zahlen die Umsatzsteuer. Sie haften dann.
Allerdings scheint es bei der Umsetzung zu haken - beim Finanzamt Neukölln liegen noch 2.000 Anträge, die bearbeitet werden müssen und es gibt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von vergangener Woche, da wird eine Art Aufschub bis Mitte April eingeräumt: Wenn ein Händler also bis Freitag noch keinen Nachweis vom Finanzamt hat, reicht es auch, wenn er den Plattformen einen Antrag vorlegen kann. Man hört es schon, das ist sehr bürokratisch. Das lässt sich auch in Onlineforen nachlesen, da berichten deutschsprachige Händler von Wartezeiten bei ihrem Finanzamt, von falsch ausgestellten Bescheinigungen.
Und noch ein Kuriosum: Einem deutschen Ebay-Händler wurde die Umsatzsteuer-ID geklaut. Chinesische Händler haben sie einfach auf ihre Seite kopiert und damit suggeriert, dass sie zahlen. Ebay hat die Konten inzwischen gesperrt und schätzt, dass sich so etwas bald erledigt haben dürfte, denn künftig darf nur noch der handeln, der eine Bescheinigung hat, die Nummer allein reicht dann ohnehin nicht mehr
Nun stehen Produkte chinesischer Händler auch in puncto Sicherheit unter Beobachtung. Was bliebe da noch zu tun?
Noch einiges: Kritiker stellen immer wieder die Frage: Wie sicher sind die Geräte, Spielzeuge, die aus China kommen? Wie gefährlich sind bestimmte Kabel, sind die verkehrsfähig? Da sollten Verbraucher zum einen mehr auf den Preis achten. Und dann sollte man genau schauen, welcher Händler steckt hinter einem Produkt, das ich kaufen möchte. Das ist nicht immer sofort ersichtlich. Vielleicht ist es da auch nötig, hier nochmal gesetzlich anzusetzen und vorzuschreiben, dass die Marktplätze auf den ersten Blick deutlich machen, woher ein Produkt kommt. Da gäbe es also noch Handlungsbedarf.