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Gesetzespaket zur Migration
Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden

Nach langem Streit haben sich Union und SPD auf Neuregelungen für die Arbeitsmigration geeinigt - im Gegenzug zu Änderungen bei Asyl und Abschiebungen. Mit dem Migrationspaket aus insgesamt acht Gesetzen will die Koalition Handlungsfähigkeit demonstrieren, auch deshalb soll es jetzt ganz schnell gehen.

Von Panajotis Gavrilis | 04.06.2019
Die Migrantin Hadeiatou aus dem afrikanischen Guinea absolviert einen Kurs im E-Schweißen.
Migrantinnen und Migranten soll der Zugang zum deutschen Arbeits- und Ausbildunsgmarkt erleichtert werden (dpa/Ingo Wagner)
Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung insgesamt ausgeweitet werden. Zentrale Punkte sind, dass es keine Beschränkung mehr auf Mangelberufe gibt. Es entfällt die Vorrangprüfung, also es wird nicht mehr geprüft, ob nicht ein deutscher Arbeitsloser oder jemand aus einem anderen EU-Ausland den Job machen könnte. Es soll eine "besondere" Zuwanderungsmöglichkeit für IT-Spezialisten geben, ohne formalen Abschluss. Und es soll Verfahrensvereinfachungen geben, die Rede ist von einem beschleunigten Verfahren für Fachkräfte.
Erleichterungen für Zuwanderer und Unternehmen
Es gab noch Änderungen von Union und SPD: Es soll keine "Zuwanderung in die Grundsicherung geben". Heißt: Wer älter als 45 ist muss Mindestgehalt oder eine sonstige Altersversorgung nachweisen. Bei IT-Fachkräften hat man die formalen Anforderungen gesenkt. So müssen diese nur noch drei Jahre einschlägige Berufserfahrung bei moderatem Mindestgehalt nachweisen.
Außerdem hat man sich noch darauf verständigt, dass es längere Fristen geben soll für Arbeitgeber, bis wann sie melden müssen, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das heißt, wenn es mit dem Mitarbeiter nicht klappt, sollen Arbeitgeber jetzt vier statt zwei Wochen Zeit haben, dies zu melden. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen keine Sanktionen fürchten müssen. Und wer eine Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland hat, der kann sich hier auf Ausbildungssuche begeben. Auch das ist ebenfalls neu.
Stichtag für Beschäftigungsduldung
Bei Geflüchteten, die hier geduldet sind, sich gut integriert haben und arbeiten, gilt - quasi als die andere Seite der gleichen Medaille des Fachkräfteeinwanderungsgesetz - das "Ausbildungs- und Beschäftigungs-Duldungs-Gesetz". Von den rund 140.000 Geduldete im erwerbsfähigen Alter in Deutschland, sollen diejenigen, die gut integriert sind, auch bleiben können. So sagt es die SPD. Menschen mit einem Duldungsstatus soll es demnach erlaubt sein, eine Ausbildung zu machen oder einer Beschäftigung nachzugehen.
Dafür gelten allerdings hohe Voraussetzungen. Und auch hier gab es Last-Minute-Änderungen: Es gibt einen Stichtag, das hatten auch Experten vorgeschlagen. Das bedeutet, eine Beschäftigungsduldung kann nur derjenige bekommen, der vor dem 1.8.2018 eingereist ist. Damit sollen sogenannte "Pull Effekte" verhindert werden, das heißt ein verstärkter Zuzug von arbeitsuchenden Migranten. Dafür wird die Möglichkeit für die Erteilung einer Duldung um eineinhalb Jahre verlängert, und zwar bis 31.12.2023.
Augeschlossen von der Duldungsmöglichkeit sind Gefährder, auch wenn eine Klage und eine mögliche Straftat vorliegt, ist dies nicht möglich. Neu ist, dass jemand bereits nach drei Monaten Duldung eine Ausbildung aufnehmen kann, bislang war das erst nach sechs Monaten möglich.
Rasantes Tempo beim Gesetzgebungsverfahren
Union und SPD scheinen es mit dem Gesetzespaket zur Migration eilig zu haben. Das Tempo ist rasant und der Zeitplan sehr straff. Von den acht Gesetzen sollen offenbar sieben bereits diese Woche in die zweite und dritte Lesung. Die SPD will das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, die Union das sehr umstrittene "Geordnete Rückkehr-Gesetz". Beide Koalitionspartner scheinen nun darauf bedacht, möglichst schnell zu liefern; zum einen, um Handlungsfähigkeit zu beweisen, zum anderen, weil niemand, weiß, wie lange die Koalition noch hält.