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Hasskommentare
Kritik an der Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Das Bundeskabinett will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen: Künftig soll es eine Meldepflicht für Hasskommentare geben, die Strafen bei Beleidigungen werden erhöht. Doch Kritiker stoßen sich vor allem an Einem - der Weitergabe von Passwörtern an Ermittler.

Von Johannes Kuhn | 19.02.2020
Das Wort "Hass" steht gesprüht in roter Farbe auf einem Stromkasten
Durch die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes werden Plattformen verpflichtet, Hasskommentare zu melden (dpa / Wolfram Steinberg)
Seit 2018 müssen große soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Youtube, Instagram bereits sogenannte Hasspostings löschen, wenn Nutzer diese melden. Nun sollen die Plattformen Kommentare mit strafbarer Botschaft direkt an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Justizministerin Christine Lambrecht skizzierte im ARD-Morgenmagazin den Gesetzentwurf, den das Kabinett heute verabschiedet hat.
"Das was bisher gelöscht oder gesperrt wurde, muss, wenn es beispielsweise eine Volksverhetzung oder eine Morddrohung darstellt – also auch einen klar beschriebenen Straftatenkatalog – wenn es eine solche Straftat erfüllt, muss dann gemeldet werden und wird dann überprüft, ob ein strafbarer Inhalt gegeben ist."
Meldepflicht durch Plattformen umstritten
Für diese Verschärfung des so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird eine neue BKA-Meldestelle geschaffen, die weitergeleitete Kommentare prüft und gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaften übergibt. Die Bundesregierung rechnet jährlich mit etwa 150.000 neuen Ermittlungsverfahren, der Mehraufwand wird mit 70 Millionen Euro beziffert. Der Richterbund warnt vor Überforderung und mahnt bereits die Schaffung neuer Stellen an.
Dass nun die Plattformen quasi erstinstanzlich entscheiden, was unter Volksverhetzung oder Morddrohung fällt, ist ebenfalls umstritten. Die Justizministerin zieht den Vergleich zur Geldwäsche:
"Wir haben ein ähnliches Konstrukt, wenn es um die Bekämpfung von Geldwäsche geht. Da wird auch von den Banken weitergeleitet und ich finde, zur Bekämpfung von Morddrohungen und Volksverhetzungen da ist das hier auch das richtige Mittel."
Der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae hält diese Argumentation für falsch: "Bei Geldwäsche haben ja nur die Banken die Daten der Kunden, die möglicherweise Geldwäsche betreiben. Öffentliche Äußerungen, also Äußerungen die jeder Staatsanwalt nachlesen könnte und die Polizei – wenn sie denn technisch, personell gut ausgestattet wäre – entdecken könnte, das ist ein ganz anderer Fall."
Um für Abschreckung zu sorgen, sollen auch die Freiheitsstrafen für schwere öffentliche Beleidigung und die Androhung eines Verbrechens jeweils auf zwei Jahre verdoppelt werden. Zudem soll der Bedrohungstatbestand weiter gefasst werden, um auch angedrohte Körperverletzungen oder sexuelle Gewalt gegen Frauen ahnden zu können.
Kritik an Passwort-Zugriff
Ein Punkt, der in einem Referentenentwurf für besondere Kritik aus der Zivilgesellschaft gesorgt hatte, war die Weitergabe von Passwörtern an Ermittler. An dieser hält das Justizministerium grundsätzlich fest, sie steht allerdings unter Richtervorbehalt und gilt bei schweren Straftaten: Dazu gehören neben Tatbeständen wie Mord und Terrrorismus auch Geldfälschung oder Asylmissbrauch.
Alexander Rabe vom Verband der Internetwirtschaft Eco begrüßt einerseits die Klarstellung, hält den Passwortzugriff aber für ein schlechtes Signal.
"Ein Passwort herauszugeben wird wahrscheinlich in der Breite der Gesellschaft nicht für Vertrauen in Technologien werben. Denn dieses Damoklesschwert schwebt über einem und mit so einem Passwort können sie deutlich mehr machen, als nur den eigentlichen Straftatbestand am Ende aufklären. Denn damit ist Tür und Tor geöffnet, Ihre privaten Daten überall zu verändern."
Er sieht die Bundesregierung insgesamt auf dem falschen Weg: "Was wir hier machen ist, aufgrund von Symbolpolitik-Akten offensichtlich hier eine Verschärfung, die auch auf bürgerliche, freiheitliche Rechte zielt und diese stark gefährdet."
Zum Gesetzespaket gehört auch eine Änderung des Melderechts. Wer im Internet bedroht wird, soll bei Einwohnermeldeämtern künftig leichter eine Auskunftssperre beantragen können.