Informationsfreiheitsgesetz
Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?

Maut-Desaster oder Maskendeals: All das wäre ohne das Informationsfreiheitsgesetz wohl nicht ans Licht gekommen. Denn das verpflichtet Behörden, auf Antrag Informationen herauszugeben. Doch diese Auskunftspflicht soll eingeschränkt werden.

    Aktenordner stehen bei der Sitzung des Landtags-Untersuchungsausschusses zur Corona-Pandemie im Plenarsaal im Sächsischen Landtag auf einem Tisch.
    Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz einschränken. Dagegen formiert sich breiter Widerstand. (picture alliance / dpa / Robert Michael)
    In Deutschland sind Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine, Unternehmen und Organisationen berechtigt, nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu bekommen.
    Für Journalisten ist das ein sehr wichtiges Rechercheinstrument. Die Maut-Affäre oder die Maskenbeschaffungs-Affäre unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurden dadurch aufgedeckt.
    Für viele Befürworter war das IFG nur ein Zwischenschritt. Die Hoffnung war, dass es zu einem richtigen Transparenzgesetz kommt, nach dem die staatlichen Informationen proaktiv zur Verfügung gestellt werden. Jetzt fordert die CDU laut Tagesschau die Abschaffung des IFG in seiner bisherigen Form. Dagegen formiert sich breiter Widerstand.

    Inhalt

    Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bisher funktioniert

    Wer eine Auskunft möchte, muss einen formlosen Antrag stellen. Es gibt auch Online-Plattformen, die dabei helfen. Grundsätzlich müssen Behörden einer Anfrage nachkommen, außer wenn es um personenbezogene oder sicherheitsrelevante Informationen geht. Dann müssen Behörden im Einzelfall begründen, warum sie die Anfrage ablehnen. Aktuell sind die Kosten für eine Anfrage bei 500 Euro gedeckelt.
    Für Journalisten ist das Gesetz ein sehr wichtiges Rechercheinstrument, weil damit ein gesetzliches Recht einhergeht, Informationen zu erlangen und nicht von Leaks abhängig zu sein. Seit der Einführung des Gesetzes 2006 wurden laut Bayrischem Rundfunk rund 300.000 Anfragen gestellt.

    Geplante IFG-Reform: Höhere Gebühren und strengere Regeln

    Zugespitzt könnte man sagen, das IFG wird in seiner bisherigen Form abgeschafft, denn die Einschränkungen sind massiv.
    Das Fragerecht soll nur noch bei berechtigtem Interesse gelten. Aus Sicht von Arne Semsrott von der Online-Plattform FragDenStaat würde das dazu führen, dass 99 Prozent der bisherigen Anfragen, nicht mehr zulässig wären.
    „Wenn ich in Zukunft zur Maskenaffäre von Spahn recherchieren will, dann würde ich wahrscheinlich nur noch dann ein berechtigtes Interesse haben, wenn ich selbst Masken herstelle und die verkaufe.“
    Die Gebühren sollen steigen und weiter beim Fragesteller liegen. Je aufwändiger die Anfrage ist, desto teurer könnte es werden. Das könnte Fragesteller im Vorfeld abschrecken.
    Künftig würden mehr Namen in den Dokumenten geschwärzt werden. Auch könnten „aufgrund einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen“ mehr Anfragen abgelehnt werden, so steht im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses der Bundesregierung.

    Regierung begründet Einschränkungen mit Spionageabwehr

    Die Beantwortung der Anfragen kann für den Staatsapparat sehr aufwendig sein. Eins der Argumente lautet daher Bürokratieabbau, den sich die Regierung auch auf die Fahnen geschrieben hat.
    Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen außerdem damit, dass Beamte oder der Staat gefährdet werden könnten. Bestimmte Bereiche müssten geschützt werden, wie kritische Infrastruktur, die Spionageabwehr, wissenschaftliche Forschung und Terrorismusbekämpfung, auch vor fremden Mächten.
    Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, dass die Reform die Transparenz und Auskunftspflicht der Regierung bewahren würde. Vizekanzler Lars Klingbeil sagte im Sommerinterview der ARD, dass NGOs und Journalisten ihre Arbeit weitermachen könnten.

    Gegen die Reform formiert sich sehr breiter Widerstand

    120 Organisationen wie FragDenStaat oder Abgeordnetenwatch fordern, dass die Reform verhindert wird. Auch Journalistenverbände wie der Deutsche Journalistenverband kritisieren das Vorhaben scharf.
    Die Opposition ist gegen die Reform, aber auch Teile der SPD. Auch Verfassungsrechtler haben Sorgen ebenso wie die Datenschutzbeauftragte des Bundes.
    Für die Plattform FragDenStaat wären vor allem das gebündelte Stellen von Anträgen, aber auch eigene Recherchen nicht mehr möglich. FragDenStaat würde dann ein neues Wikileaks werden, kündigt Arne Semsrott an. Denn der reguläre Weg über das IFG wäre nicht mehr möglich. „Das kann eigentlich nicht im Sinne der Bundesregierung sein.“

    Schwedens Öffentlichkeitsprinzip als Vorbild für Transparenz

    In Schweden gilt mit dem Öffentlichkeitsprinzip eines der ältesten und stärksten Informationsfreiheitsgesetze der Welt, sagt Katarina Carlsson von Reporter ohne Grenzen in Schweden.  In dem Land würden hohe Steuern gezahlt und deshalb sei die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Verwendungen der Steuergelder wichtig.
    Axel Björklund ist Leiter einer renommierten Investigativ-Redaktion beim schwedischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender SVT. Aus seiner Sicht wächst mit dem Öffentlichkeitsprinzip langfristig das Vertrauen in die staatlichen Behörden, auch wenn es vielleicht kurzfristig sinkt, wenn dort Missstände aufgedeckt werden.

    Onlinetext: Tina Hammesfahr, Quellen: Deutschlandradio