Der Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen veranstaltet am Dienstag seine Jahrespressekonferenz. Der Verband informiert dort über die Lage der Branche, bezieht Stellung zu anstehenden Reformen und äußert sich auch zu Verbraucherinsolvenzen.
Wie ist denn aktuell die Situation mit Blick auf die Verbraucher?
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sinkt derzeit. Tatsächlich sinkt sie schon seit 2010. In dem Jahr hatte es laut Wirtschaftsauskunfteien und Statistischem Bundesamt zuletzt einen Anstieg gegeben, danach ging die Zahl stetig zurück.
2018 auf knapp 67.600 Fälle. Für 2019 haben wir erst die Halbjahresbilanz. Danach gab es nicht ganz 32.800 zahlungsunfähige Verbraucher. Sollte es bei der Entwicklung bleiben, wäre die Zahl also weiter rückläufig.
Als Gründe für den Rückgang werden von den Wirtschaftsauskunfteien, die sich mit diesem Markt beschäftigen, die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt genannt, aber auch steigende Löhne. Viele Verbraucher können oder wollen auch bezahlen, was sie sich anschaffen oder leisten.
Wie hoch ist der wirtschaftliche Schaden, den die Verbraucher verursachen?
Das summiert sich bei den Verbrauchern auf Milliardenbeträge. Das Statistische Bundesamt hatte im Frühjahr 2019 eine Untersuchung veröffentlicht: Wie viel von den Forderungen, die die Gläubiger an überschuldete Verbraucher haben, bekommen sie eigentlich zurück.
Untersucht wurden Insolvenzverfahren, die 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden. Und da zeigte sich, die Gläubiger blieben auf dem weitaus größten Teil ihrer Forderungen sitzen.
Durchschnittlich nur zwei Prozent der Summe erhielten sie zurück. Und im Zusammenhang mit dieser Untersuchung tauchte dann auf, dass sich die Verluste bei Verbraucherinsolvenzen auf rund 4,1 Milliarden Euro summierten.
Untersucht wurden Insolvenzverfahren, die 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden. Und da zeigte sich, die Gläubiger blieben auf dem weitaus größten Teil ihrer Forderungen sitzen.
Durchschnittlich nur zwei Prozent der Summe erhielten sie zurück. Und im Zusammenhang mit dieser Untersuchung tauchte dann auf, dass sich die Verluste bei Verbraucherinsolvenzen auf rund 4,1 Milliarden Euro summierten.
Wie läuft das Geschäft der Inkassounternehmen ab?
Fünf Milliarden Euro Umsatz machen die Unternehmen im Jahr. Das läuft also durchaus gut. Aber nicht mehr lange, so zumindest die Ansicht des Bundesverbandes. Denn es gibt einen Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein neues Inkassogesetz. Ein Punkt hier ist die Gebührenschraube, an der gedreht werden soll. Die Gebühren sollen sinken, was den Unternehmen gar nicht gefällt.
Derzeit ist es so, dass bei kleinen Forderungen von wenigen Euro bereits eine Gebühr von bis zu 70,20 Euro in Rechnung gestellt werden kann, selbst wenn nur ein Brief verschickt wird. Das soll sich bei Forderungen bis zu 500 Euro nun ändern. Das ist der Großteil der Inkassoverfahren. Eine Absenkung der Gebühren auf geplant 37,80 Euro finden die Unternehmen natürlich gar nicht gut, wobei bei dieser Regel Ausnahmen geplant sind.
Inkassounternehmen üben oft Druck auf die Verbraucher aus. Wird dem auch ein Riegel vorgeschoben?
Druck ausüben ist jetzt schon verboten. Tatsächlich gibt es sogar Hausbesuche von Inkassounternehmen. Hier ist wichtig zu wissen, die dürfen das und zur Zahlung auffordern. Was sie nicht dürfen ist die Wohnung betreten, irgendwas pfänden oder eben drohen. Dann das Unternehmen umgehend anzeigen oder sich beschweren.
Das Beschweren ist allerdings noch ein schwieriger Punkt, über den noch geredet wird. Die Aufsicht ist nämlich Ländersache. Hier auch oft noch verstreut. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb eine zentrale Aufsicht, beispielweise angesiedelt bei der Bafin, der Aufsicht für Finanzdienstleistungen.
Das Bundesjustizministerium findet aber eine Ortsnähe der Aufsicht gar nicht schlecht. Die hätten dann schneller einen Eindruck, wo böse Inkassounternehmen ihr Unwesen treiben. Das ist noch in der Diskussion. Derzeit wichtig für Verbraucher das Internetportal "inkasso-check.de".
Hier können Verbraucher online prüfen lassen, ob die Inkassoforderung so richtig ist und hier gibt es erste praktische Hilfe, wie Musterbriefe. Ebenso hilfreich ist das Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de. Hier kann überprüft werden, ob die Inkassofirma überhaupt offiziell registriert ist.