AfD-Gerichtsentscheidung
Politologe: Der rechtsextreme Verdachtsfall ist nicht weg

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln sei ein Etappensieg für die Partei, sagt Politologe Wolfgang Schröder - aber kein Persilschein.

Armbrüster, Tobias |
Nahaufnahme eines Wahlplakat der Partei AfD - Alternative für Deutschland.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (picture alliance / CHROMORANGE / MICHAEL BIHLMAYER)